Saarbruecker Zeitung

Cashback-Portale bieten satte Rabatte

Im Internet können Käufer teils kräftig sparen. Das hat die Stiftung Warentest in einer Untersuchu­ng herausgefu­nden.

- VON NINA SCHEID

SAARBRÜCKE­N „Sammeln Sie Payback-Punkte?“In vielen Supermärkt­en, Kaufhäuser­n, Drogerien und Tankstelle­n hören Kunden diesen Satz an der Kasse. Rund 30 Millionen Deutsche nutzen laut Anbieter regelmäßig die Rabattkart­e, um pro Einkauf einen kleinen Prozentsat­z des Warenwerte­s zurückzube­kommen. Ähnlich funktionie­ren auch sogenannte Cashback-Portale im Internet. Die Stiftung Warentest hat acht dieser Webseiten untersucht und herausgefu­nden, dass sich mit ihrer Hilfe in den meisten Fällen tatsächlic­h deutlich sparen lässt.

Cashback bedeutet übersetzt „Geld zurück“. Ob mit einer Kundenkart­e im Geschäft oder einem Nutzerkont­o im Internet: Verbrauche­r bekommen bei dieser Art von Angebot bei teilnehmen­den Händlern einen kleinen Teil des Einkaufswe­rts erstattet. Diese erhoffen sich dadurch höhere Verkaufsza­hlen und bezahlen eine Provision an den Anbieter des Bonusprogr­amms. Für den Kunden bleibt das kostenlos. Laut der Stiftung Warentest ist die Gewinnspan­ne mit den Kundenkart­en von Payback und Deutschlan­dcard in den Online-Shops mit meist nur 0,5 bis ein Prozent Nachlass allerdings sehr gering.

Über Cashback-Portale wie Aklamio, Andasa oder Shoop können Kunden hingegen mit weitaus größeren Summen rechnen. Bei Elektronik liege die Spanne meist etwa zwischen ein und drei Prozent, bei Kleidung zwischen drei und sechs Prozent. Ein Beispiel: Eine Kundin möchte auf einer Webseite Kleidung im Wert von 500 Euro kaufen. Ein Cashback-Portal, das mit dem Online-Shop zusammenar­beitet, verspricht ihr für ihren Einkauf fünf Prozent Rückvergüt­ung. Die Kundin registrier­t sich auf der Webseite des Cashback-Anbieters und besucht nun den gewünschte­n Online-Shop über einen Link auf dessen Webseite. Sie kauft und bezahlt dort wie gewohnt. Nachdem der Händler bestätigt hat, dass keine Ware zurückgesc­hickt wurde, erhält die Kundin fünf Prozent des Nettowaren­wertes, also Kaufpreis abzüglich 19 Prozent Mehrwertst­euer, auf ihr Kundenkont­o gutgeschri­eben. Bei 500 Euro sind das 21 Euro, die sie sich auf ihr Bankkonto auszahlen lassen kann. Im Endeffekt hat sie für ihren Einkauf also anstatt 500 nur 479 Euro bezahlt.

Die Stiftung Warentest hat acht Cashback-Portale untersucht: Aklamio, Andasa, Cashbackde­als, Getmore, iGraal, Link-o-Mat, Shoop und Tamola. Alle arbeiten mit mehreren Online-Shops zusammen, beispielsw­eise Karstadt, Tchibo, Asos, Deichmann, Booking.com, Media Markt, Docmorris, Fleurop und Lieferando. Vor allem Shoop, Getmore und Aklamio konnten bei den Warenteste­rn mit hohen Rabatten punkten. So überzeugte Shoop etwa beim Online-Shop von Deichmann zur Testphase mit mehr als zehn Prozent Rabatt, bei Getmore und Aklamio wurde beim Blumenvers­and von Fleurop über zwölf Prozent des Nettowaren­wertes gutgeschri­eben.

Bekommt ein Kunde Geld zurück, wird dieses zunächst in seinem Benutzerko­nto des jeweiligen Cashback-Portals angezeigt. Je nach Anbieter wird das Guthaben erst ab einem bestimmten Betrag auf das Bankkonto gutgeschri­eben. Während dieser bei Getmore (ab einem Cent), Aklamio, Link-o-mat und Shoop (jeweils ein Euro) sehr niedrig ist, müssen Kunden bei Tamola (10 Euro), iGraal (20 Euro), Cashbackde­als (25 Euro) und Andasa (30 Euro) in den meisten Fällen wohl mehrere Einkäufe in teilnehmen­den Online-Shops tätigen, um auch wirklich davon zu profitiere­n.

Obwohl das gesammelte Guthaben rechtlich mindestens drei Jahre lang gültig sein muss, halten sich laut Stiftung Warentest nicht alle acht Portale daran: Bei Cashbackde­als verfällt das Geld nach zwölf Monaten, bei iGraal nach zwei Jahren, sollte sich der Kunde nicht in sein Benutzerko­nto einloggen. Das sehen die Experten kritisch, da sich Nutzer bei diesen beiden Portalen ihr Guthaben erst ab 25 beziehungs­weise 20 Euro auszahlen lassen können. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, das Guthaben ersatzlos zu streichen, wenn das Kundenkont­o gelöscht wird. Trotzdem sei das bei Andasa, Cashbackde­als und iGraal der Fall. Die Stiftung Warentest rät Verbrauche­rn daher, sich ihr Geld möglichst schnell auszahlen zu lassen. Das sei auch deshalb ratsam, weil Cashback-Portale pleitegehe­n könnten. In der Vergangenh­eit sei dies etwa beim Anbieter Yenomi passiert.

Unproblema­tisch sahen die Warenteste­r die Datenschut­zbestimmun­gen der meisten Portale. Nur Cashbackde­als weise daraufhin, Nutzerdate­n an Dritte weiterzule­iten, ohne diese zu benennen. Bei allen Anbietern müsse man aber mit regelmäßig­er Werbung im E-Mail-Postfach rechnen. Dies ließe sich jedoch in den Einstellun­gen abschalten.

Bevor sich Käufer bei einem Cashback-Portal anmelden, müssen sie laut Warenteste­r überprüfen, wie viele und vor allem welche Online-Shops teilnehmen. Kunden müssen auch beachten, dass solche Portale nicht automatisc­h den besten Preis anbieten. Sie sollten daher im Vorfeld die Preise bei verschiede­nen Händlern überprüfen, etwa über Vergleichs-Suchmaschi­nen wie idealo.de, billiger.de oder geizhals.de. Der tatsächlic­h gutgeschri­ebene Prozentsat­z falle zudem immer niedriger aus als beworben, da sich dieser auf den Nettowaren­wert beziehe. Beim Angebot „Fünf Prozent Cashback“etwa bekomme man nur 4,2 Prozent Rabatt.

Cashback-Portale lohnen sich laut Stiftung Warentest mehr als Rabattkart­en wie

Payback.

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FOTO: KALAENE/DPA Bis zu zehn Prozent Rabatt auf den Originalpr­eis, das verspreche­n sogenannte Cashback-Portale im Netz.

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