Saarbruecker Zeitung

Mietwagenk­unden haben meist drei Vertragspa­rtner

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BERLIN (dpa) Einen Mietwagen buchen viele Reisende mit Vollkaskos­chutz ohne Selbstbete­iligung auf Online-Portalen. So sind sie bei einem Unfall gut abgesicher­t. Kommt es zu einem Schaden am Auto, müssen Kunden die vereinbart­e Selbstbete­iligung aber häufig trotzdem zunächst beim Vermieter hinterlege­n. Sie bekommen das Geld dann erst zu Hause vom Vermittler zurück. Warum ist das so?

Vermittler buchten bei den kleinen Vermietern vor Ort oft Angebote mit Selbstbete­iligung, weil das günstiger sei, erklärt die Zeitschrif­t „Finanztest“. Generell hat der Urlauber bei einer Mietwagenb­uchung im Netz meist drei Vertragspa­rtner, wie die Zeitschrif­t erläutert. Zunächst ist da das Online-Buchungspo­rtal, zum Beispiel Check24 oder billiger-mietwagen.de. Dieses listet sogenannte Mietwagen-Broker wie Sunnycars, Drive FTI und Cardelmar und vermittelt Internetnu­tzer dorthin. Der Broker hat wiederum große Kontingent­e an Autos bei örtlichen Vermietern gebucht und kann somit günstige Preise an den Endkunden weitergebe­n. Bei einem Schadensfa­ll passiert dann Folgendes: „Der Kunde muss beim Vermieter vor Ort erstmal die Selbstbete­iligung vorstrecke­n“, erklärt Marion-Maxi Hartung vom ADAC. Danach müssten alle Belege beim Broker eingereich­t werden, damit eine Rückerstat­tung eingeleite­t werden kann.

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