Neue EU-Richtlinie gegen schlechte Löhne
Das EU-Parlament hat die Rechte von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern gestärkt. Die neue Richtlinie hat aber einen Haken.
Das EU-Parlament hat eine Neufassung der Richtlinie für die Entsendung von Arbeitnehmern ins EU-Ausland beschlossen. Damit soll Lohndumping erschwert werden.
Die Befürworter sprechen von „dem wichtigsten Sozialgesetz“dieser Arbeitsperiode des EU-Parlaments. Für die Kritiker ist es eine „Beschädigung des Binnenmarktes“: die Reform der Entsenderichtlinie, die die Rechte von Arbeitnehmern regelt, die von ihrem Unternehmen ins Ausland geschickt werden. Am Dienstag wurde sie vom EU-Parlament beschlossen.
Bis zur letzten Minute hatten die Arbeitgeber alles versucht, um die neue Richtlinie zu verhindern. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bemühte sich, allen EU-Abgeordneten die Nachteile der Neuregelung klarzumachen. Dabei folgt sie einem durchaus edlen Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Eigentlich sollten für einen bestimmten Zeitraum entsandte Arbeitnehmer schon bisher das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen. Tatsächlich aber lagen die Löhne häufig viel niedriger, weil die Arbeitgeber ihnen zwar den tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn zugestanden, nicht aber die üblichen Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit sowie weitere Beträge, die für einheimische Beschäftigte selbstverständlich sind. „Entsandte Arbeitnehmer bekommen häufig niedrigere Gehälter und haben weniger sozialen Schutz als einheimische Arbeitskräfte. Einige leben unter schockierenden Bedingungen“, sagte die SPD-EU-Abgeordnete Agnes Jongerius.
Nun soll das alles besser werden: Arbeitnehmer dürfen künftig im regelfall höchstens für zwölf Monate entsandt werden, das heißt, für ihr Unternehmen im EU-Ausland arbeiten. Sie haben Anspruch auf gleichen Lohn wie Einheimische – inklusive Nacht- oder Feiertagszuschlägen, Überstundenvergütung oder 13. Monatsgehalt und Anpassung des Lohns an das Lebensalter gemäß Tarifvertrag. Kosten für Unterbringung und Transport dürfen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden. Langfristig gilt dies auch für das Transportgewerbe und Lkw-Fahrer, die bisher komplett ausgenommen waren. In Deutschland gibt es solche Bestimmungen bereits im Baugewerbe. Alle anderen Branchen müssen nun nachziehen.
Mit dieser Reform soll Lohndumping bekämpft werden. Die Arbeitgeber aber wehren sich. Sie befürchten, es könne künftig einfacher sein, ihre Arbeitnehmer in ein Nicht-EULand zu schicken als in die europäische Nachbarschaft. „Selbst für hochbezahlte Manager mit deutlich sechsstelligen Jahresgehältern wird es mit der Verabschiedung der Entsenderichtlinie zur Vorschrift, jede noch so kleine Abweichung nationaler Ansprüche im Entsendestaat, die gegenüber ihrem Vertrag günstiger sind, zuzugestehen“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. „Und sei es nur der Zuschuss zu einem Kantinenessen in Höhe von einem Euro pro Tag.“
Die weitaus größere Schieflage dürfte aber bleiben. Denn auch nach den neuen Vorschriften bleibt ein entsandter Arbeitnehmer in punkto Sozialabgaben und Lohnsteuer Bürger seiner Heimat. Eine polnische Firma, die ihre Arbeiter nach Frankfurt schickt, kann weiter die in Polen niedrigeren Sozialabgaben abführen. Damit ist ihre Arbeitskraft weiterhin billiger als die deutscher Beschäftigter, die die gleiche Arbeit verrichten. In Deutschland sind von den Bestimmungen viele Arbeitnehmer betroffen. Rund 440 000 Beschäftige aus anderen EU-Staaten sind bei uns tätig, 260 000 Bundesbürger wurden als Arbeitskräfte in andere Mitgliedstaaten entsandt. Die Reform soll 2020 in Kraft treten.