Maike Kohl-Richter geht leer aus
Der Anspruch auf die Millionen-Entschädigung, die Buchautor Heribert Schwan an Helmut Kohl hätte zahlen müssen, ist mit dem Tod des Altkanzlers erloschen.
(dpa) Direkt unter einer Statue von Sankt Nikolaus verkündete die Vorsitzende Richterin Margarete Reske am Dienstag ihr Urteil im Fall Altkanzler Helmut Kohl gegen Buchautor Heribert Schwan. Dennoch gab es für die – nicht anwesende – Witwe Maike Kohl-Richter (54) keine Geschenke: Die Millionen-Entschädigung, die ihr Mann vergangenes Jahr erstritten hatte, ist mit seinem Tod erloschen. Das Geld habe in diesem Fall dazu dienen sollen, ihm für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Genugtuung zu verschaffen. Das aber sei nur bei einem Lebenden möglich, erläuterte Reske. Vererben könne man das nicht.
Der Nikolaus thronte über dem Geschehen, weil das Oberlandesgericht Köln auch ein wichtiges Schifffahrtsgericht ist, und der Heilige ist unter anderem Schutzpatron der Seefahrer. Das Verfahren muss aber nicht in diesem Raum enden: Kohl-Richter kann die Entscheidung anfechten. Dann würde in letzter Instanz der Bundesgerichtshof entscheiden.
Heribert Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwriter, war hochzufrieden. „Große Erleichterung“, sagte der 73 Jahre alte Buchautor nach der Sitzung. „Die Millionenklage ist weg. Die gierige Kohl-Witwe kriegt keinen Cent. Das ist doch schon mal eine gute Nachricht.“
Es ist aber auch so ziemlich die einzige. Den moralischen Sieg trug – einmal mehr und nun posthum – Helmut Kohl davon. Alle Gerichte, die bisher mit dem Fall befasst waren, haben übereinstimmend festgestellt: Schwan hätte in seinem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“niemals unautorisierte Zitate des ehemaligen CDU-Politikers und „Kanzlers der Einheit“veröffentlichen dürfen. Warum? Weil Kohl ihm das alles nur als Ghostwriter seiner Memoiren erzählt hatte. Er redete viel, mehr als 600 Stunden lang. Aber nur einen kleinen Teil davon wollte er nach Überzeugung der Gerichte auch veröffentlicht sehen.
Das Oberlandesgericht fand deutliche Worte für das Verhalten Schwans. Nahezu zwei Stunden lang listete Richterin Reske immer wieder „Fehlzitate“, „Kontext-Verfälschungen“und „grobe Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht“auf. Sie erläuterte dies anhand von mehreren Beispielen. So enthielt Schwans Buch eine abfällige Bemerkung Kohls über Prinzessin Diana. Lese man aber das Gesprächsprotokoll nach, erfahre man, dass Schwan Kohl damals gefragt habe, ob er denn auch mal Diana kennengelernt habe, woraufhin dieser geantwortet habe: „Natürlich. Aber darüber schreiben wir nichts.“
Ein anderes Beispiel, das Reske ausführlich darlegte: Schwans Buch wurde seinerzeit beworben mit dem Kohl-Zitat, dass Kanzlerin Angela Merkel anfangs nicht mit Messer und Gabel habe essen können. Aus dem Kontext herausgelöst, wirke das wie eine vernichtende Generalabrechnung mit Merkel, sagte Reske. Tatsächlich aber stamme die Äußerung aus Erläuterungen Kohls über den Mentalitätsunterschied zwischen Ost- und Westdeutschen kurz nach der Wiedervereinigung. Er habe deutlich machen wollen, dass bürgerliche Gewohnheiten in der DDR viel weniger selbstverständlich gewesen seien als im Westen. Seine eigentliche Kritik habe sich dabei gegen Westdeutsche gerichtet, die dafür kein Verständnis aufgebracht hätten.