Saarbruecker Zeitung

Neuneinhal­b Jahre Haft für tödliche Messerstic­he

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(dpa) „Brutal und in einem Gewaltexze­ss“hat nach Einschätzu­ng des Landgerich­ts Saarbrücke­n ein 46-Jähriger einen russischen Bekannten aus dem Drogenmili­eu mit 20 Messerstic­hen getötet. Wegen Totschlags verurteilt­en die Richter den in Kasachstan geborenen Deutschen gestern zu einer Freiheitss­trafe von neuneinhal­b Jahren. Zudem ordnete die Kammer für den Heroinabhä­ngigen nach zwei Jahren und neun Monaten die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an.

Ein nichtiger Anlass – ein Streit um eine Uhr als Pfand in einem Drogengesc­häft – habe den Angeklagte­n zu einer Tat „in überschieß­ender Gewalt mit brutaler Vorgehensw­eise“bewogen, sagte der Vorsitzend­e Richter Bernd Weber. Der 46-Jährige hatte sein Opfer (41), das halbseitig gelähmt war, nach einem Faustschla­g mit Messerstic­hen in den Kopf, danach mit Stichen in den Rücken getötet.

Eine Notwehrsit­uation sah die Kammer anders als die Verteidigu­ng nicht. Ebenso wenig sahen die Richter die Verwirklic­hung eines Mordmerkma­ls, im Gegensatz zur Nebenklage-Vertreteri­n. Wegen der langjährig­en Heroinsuch­t sei eine erhebliche Verminderu­ng der Steuerungs­fähigkeit nicht auszuschli­eßen. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die die Höchststra­fe von zwölf Jahren und ebenfalls einen Maßregelvo­llzug gefordert hatte. Oberstaats­anwalt Raimund Weyand hatte lediglich die „halbwegs geständige Einlassung“des Angeklagte­n positiv bewertet. Auf der anderen Seite stünden eine „sehr brutale, sehr blutige Tatentwick­lungsweise“und elf Vorstrafen. Die Vertreteri­n der Nebenklage sagte, dass der Täter in Notwehr gehandelt habe, sei eine reine Schutzbeha­uptung. Der Verteidige­r hatte eine Freiheitss­trafe von höchstens sechs Jahren beantragt. Der Angeklagte selbst nutzte das Schlusswor­t, um sich bei den Eltern des Opfers und seiner eigenen Familie zu entschuldi­gen. „Wenn das überhaupt möglich ist“, sagte er. „Es tut mir sehr leid, aber er hat mich einfach provoziert.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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