Gericht zweifelt an Autodiebstahl
COBURG (np) Ein Autofahrer, der seine Versicherung nach dem Diebstahl seines Fahrzeugs in Anspruch nehmen will, muss vollständig beweisen, dass der Wagen gestohlen wurde, wenn Ungereimtheiten und unterschiedliche Angaben daran schwerwiegende Zweifel aufkommen lassen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az.: 22 O 95/16).
Ein Mann meldete seiner Teilkasko seinen Mercedes als gestohlen, den er zwei Jahre zuvor für knapp 7000 Euro gekauft hatte. Weil der Mann gegenüber seiner Versicherung andere Angaben zum Kilometerstand, zu einer früheren Verkaufsanzeige und zum Abstellen des Fahrzeugs machte als zuvor bei der Polizei, weigerte sich die Versicherung den Schaden zu regulieren. Zudem hatte der Mann behauptet, den Fahrzeugbrief verloren und nur einen Schlüssel für den Pkw besessen zu haben. Der Versicherung kam auch komisch vor, dass ihr Kunde das Fahrzeug erst mehr als ein Jahr nach dem Erwerb angemeldet hatte.
Das Landgericht gab der Versicherung Recht. Es erklärte, dass nach einem Kfz-Diebstahl zwar generell einige wenige Tatsachen ausreichten, um die Tat zu beweisen, da kein Autofahrer einen Vollbeweis führen könne. Diese Beweiserleichterung wurde im verhandelten Fall aber nicht angewendet. Denn das Gericht hatte aufgrund der vorliegenden Indizien Zweifel an der Ehrlichkeit des Manns. Er hätte deshalb den vollständigen Beweis für den Diebstahl erbringen müssen, wozu er nicht in der Lage war.