Saarbruecker Zeitung

Kommunalau­fsicht widerspric­ht SPD

- Produktion dieser Seite: J. Schleuning, D. Taube O. Schwambach

(kir) Mehr Ganztagsbe­treuung, das hat die große Koalition den Saarländer­n bereits in ihrem Koalitions­vertrag von 2012 versproche­n. Im vergangene­n Jahr haben CDU und SPD dieses Verspreche­n bekräftigt. Man kann also erwarten, dass die Regierung und die Schulträge­r (Gemeinden und Landkreise) alles dafür tun, mehr Ganztagspl­ätze anzubieten.

Allerdings beklagte sich die SPD unlängst, es komme immer wieder vor, dass die Kommunalau­fsicht den Kommunen die dafür nötigen Kredite nicht genehmige. Das Innenminis­terium lege den Kommunen unnötigerw­eise Steine in den Weg, obwohl die Landesregi­erung den Ausbau des Ganztages als bildungspo­litischen Schwerpunk­t ansehe und erleichter­n wolle, erklärte der SPD-Abgeordnet­e Jürgen Renner (die SZ berichtete).

Die Kommunalau­fsicht weist diesen Vorwurf zurück. „Dem Ausbau sind – wenn überhaupt – durch das geltende Recht und damit einhergehe­nd die schlechte Finanzlage der Kommunen Grenzen gesetzt“, teilte das Innenminis­terium mit, dem die Kommunalau­fsicht untersteht. Aufgabe der Kommunalau­fsicht sei es, darüber zu wachen, ob die Kommunen das geltende Recht einhalten und sich nicht über ihre Leistungsf­ähigkeit hinaus verschulde­n. „Sie hat nicht dafür zu sorgen, dass nicht finanzierb­are kommunale Investitio­nen umgesetzt werden können, indem den Kommunen eine höhere Verschuldu­ng erlaubt wird.“

Aus Renners Sicht müsste die Kommunalau­fsicht den Ausbau der Ganztagsbe­treuung als Pflichtauf­gabe der Kommunen anerkennen. Doch das geht aus Sicht der Kommunalau­fsicht nicht, weil der Gesetzgebe­r den Kommunen diese Aufgabe nicht zwingend vorschreib­t.

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