Saarbruecker Zeitung

Paare sollten Versicheru­ngen prüfen

Wird der Hausstand zusammenge­legt, kann auf einige Policen verzichtet werden.

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(dpa) Legen Paare ihren Hausstand zusammen, können sie ihren Versicheru­ngsschutz optimieren. Dabei gebe es durchaus Sparpotenz­ial, erklärt der Bund der Versichert­en. Mancher Vertrag könne problemlos gekündigt werden, da er meist doppelt vorhanden sei.

Privathaft­pflichtver­sicherung: Haben beide Partner eine solche Police, kann der zuletzt geschlosse­ne Vertrag in der Regel aufgehoben werden. Wurde der Vertrag, der bestehen bleiben soll, als Singletari­f abgeschlos­sen, werden die meisten Versicheru­ngen diesen auf eine Familienpo­lice umstellen. Die Prämie wird dann neu berechnet. Beinhaltet der verbleiben­de Vertrag bereits eine Familienpo­lice, ändert sich die Prämie nicht.

Hausratver­sicherunge­n: Auch zwei separate Hausratver­sicherunge­n sind nicht nötig, wenn ein Paar zusammenzi­eht. Der Versichere­r, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentlich­e Kündigung. Diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicheru­ngsjahres erfolgen. Die Versicheru­ngssumme sollte überprüft und an den Wert des gemeinsame­n Hausrats angepasst werden.

Risikolebe­nsversiche­rung: Um den Partner auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebe­nsversiche­rung sinnvoll. Das gilt insbesonde­re, wenn Kinder im Haushalt leben. Die Absicherun­g ist auch wichtig, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. Wird eine bestehende Risikolebe­nsversiche­rung in die Partnersch­aft eingebrach­t, sollte das Recht auf den Bezug der Leistung angepasst werden.

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FOTO: MARKS/DPA Bei Einbrüchen kommt die Hausratver­sicherung für Schäden auf.

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