VW akzeptiert Milliarden-Bußgeld
Autokonzern akzeptiert Geldbuße der Staatsanwaltschaft.
In der Diesel-Affäre hat VW eine Geldbuße der Staatsanwaltschaft in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptiert. Mit den Forderungen werden „Aufsichtspflicht-Verletzungen“wegen manipulierter Diesel-Fahrzeuge geahndet.
WOLFSBURG/BRAUNSCHWEIG (dpa) Volkswagen zahlt wegen der Dieselaffäre nun auch in Deutschland eine Geldbuße von einer Milliarde Euro. Damit werden nach Angaben des Unternehmens und der Staatsanwaltschaft Braunschweig „Aufsichtspflichtverletzungen“geahndet. Formal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit; die Buße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen. Das teile die Volkswagen AG gestern Abend mit. Der Autokonzern verzichtet darauf, Rechtsmittel einzulegen „und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung“. Das Geld muss laut Staatsanwaltschaft innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden.
Volkswagen äußerte die Erwartung, „dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird“. Unter anderem laufen in Braunschweig Ermittlungen gegen frühere und aktuelle Manager – zum einen wegen des Anfangsverdachts des Betruges, zum anderen wegen Marktmanipulation. Anleger klagen außerdem auf Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil die VW-Aktie nach Bekanntwerden des Skandals auf Talfahrt ging. Die Manager sollen die Finanzmärkte im Herbst 2015 zu spät über den Abgasskandal informiert haben. Der Konzern betonte stets, dies rechtzeitig getan zu haben.
Die Diesel-Krise hält seit September 2015 an, als US-Behörden Abgasmanipulationen von Millio- nen Dieselautos bei VW aufgedeckt hatten. Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden-Strafen zahlen. Die US-Justizbehörden hatten zuvor bereits Strafanzeigen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeiter des VW-Konzerns gestellt. Zwei wurden zu mehrjährigen Haftstrafen und hohen Geldbußen verurteilt.
Nach den von VW zitierten Ergebnissen der Staatsanwaltschaft ist es zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“gekommen. Diese seien „mitursächlich“dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.
Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz kann auch ein Unternehmen mit Geldbußen belegt werden. Der Autobauer kündigte an, keine Rechtsmittel einzulegen.