Neues Gesetz soll Saar-Kliniken verbessern
Mit einem geänderten Krankenhausgesetz soll künftig eine gute Pflege in saarländischen Krankenhäusern gesichert werden. Der Landtag in Saarbrücken beschloss gestern entsprechende Änderungen.
SAARBRÜCKEN (ko) Ein Vorstoß der Fraktion Die Linke zum Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre für Kommunal- und Landtagswahlen ist im Landtag gescheitert. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD lehnten den Gesetzesentwurf mit Stimmenmehrheit ab. Die AfD enthielt sich.
In den meisten Bundesländern sei es ab dem 16. Lebensjahr möglich, zumindest bei der Kommunalwahl das aktive Wahlrecht auszuüben, begründete Dennis Lander, jüngster Abgeordneter der Fraktion Die Linke, das Vorhaben. Er zitierte den früheren amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln: „Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.“Dieser Satz sei für junge Saarländer Realität. „Es gibt viele Jugendliche, die sich einbringen wollen.“Das bezweifelt Alexander Zeyer (CDU): „Studien zeigen, dass 16-Jährige gar nicht wählen wollen. In diesem Alter hat man andere Interessen.“Für die CDU müsse dasWahlrecht an die Volljährigkeit gekoppelt bleiben, so Zeyer. Aus Gründen der Koalitionsdisziplin stimmte auch die SPD gegen den Antrag, obwohl die Sozialdemokraten für das Wahlalter 16 sind. Reiner Zimmer (SPD): „Die Linke weiß, dass die SPD dafür ist und die CDU dagegen. Und wird dennoch nicht müde, zu versuchen, Unfriede innerhalb der Regierungsfraktionen zu säen. Das machen wir nicht mit. Wir stehen zu unserem Koalitionspartner, auch wenn es für uns nicht einfach ist.“
Lander bezeichnete im Anschluss die Entscheidung in einer Pressemitteilung als widersinnig: „16-Jährige sind religionsmündig, können eine Ausbildung machen und Steuern zahlen, dürfen im Saarland aber nicht wählen.“