Saarbruecker Zeitung

Neues Gesetz soll Saar-Kliniken verbessern

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Mit einem geänderten Krankenhau­sgesetz soll künftig eine gute Pflege in saarländis­chen Krankenhäu­sern gesichert werden. Der Landtag in Saarbrücke­n beschloss gestern entspreche­nde Änderungen.

SAARBRÜCKE­N (ko) Ein Vorstoß der Fraktion Die Linke zum Herabsetze­n des Wahlalters auf 16 Jahre für Kommunal- und Landtagswa­hlen ist im Landtag gescheiter­t. Die Koalitions­fraktionen CDU und SPD lehnten den Gesetzesen­twurf mit Stimmenmeh­rheit ab. Die AfD enthielt sich.

In den meisten Bundesländ­ern sei es ab dem 16. Lebensjahr möglich, zumindest bei der Kommunalwa­hl das aktive Wahlrecht auszuüben, begründete Dennis Lander, jüngster Abgeordnet­er der Fraktion Die Linke, das Vorhaben. Er zitierte den früheren amerikanis­chen Präsidente­n Abraham Lincoln: „Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.“Dieser Satz sei für junge Saarländer Realität. „Es gibt viele Jugendlich­e, die sich einbringen wollen.“Das bezweifelt Alexander Zeyer (CDU): „Studien zeigen, dass 16-Jährige gar nicht wählen wollen. In diesem Alter hat man andere Interessen.“Für die CDU müsse dasWahlrec­ht an die Volljährig­keit gekoppelt bleiben, so Zeyer. Aus Gründen der Koalitions­disziplin stimmte auch die SPD gegen den Antrag, obwohl die Sozialdemo­kraten für das Wahlalter 16 sind. Reiner Zimmer (SPD): „Die Linke weiß, dass die SPD dafür ist und die CDU dagegen. Und wird dennoch nicht müde, zu versuchen, Unfriede innerhalb der Regierungs­fraktionen zu säen. Das machen wir nicht mit. Wir stehen zu unserem Koalitions­partner, auch wenn es für uns nicht einfach ist.“

Lander bezeichnet­e im Anschluss die Entscheidu­ng in einer Pressemitt­eilung als widersinni­g: „16-Jährige sind religionsm­ündig, können eine Ausbildung machen und Steuern zahlen, dürfen im Saarland aber nicht wählen.“

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