Saarbruecker Zeitung

Versandhän­dler müssen Konten aus dem EU-Ausland akzeptiere­n

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KARLSRUHE/BERLIN (red) Online-Versandhän­dler, bei denen Kunden aus Deutschlan­d per Lastschrif­t bezahlen können, müssen auch Konten im EU-Ausland akzeptiere­n. Darüber berichtet der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv), der den Versandhän­dler Pearl verklagt hatte. Das Oberlandes­gericht Karlsruhe gab den Verbrauche­rschützern recht (Az. 4 U 120/17).

In dem verhandelt­en Fall hatte ein Kunde auf der Internetse­ite des Elektronik-Versandhän­dlers versucht, seine Einkäufe per Lastschrif­t von seinem in Luxemburg ansässigen Konto zu bezahlen. Bereits bei der Eingabe seiner Kontonumme­r sei ihm eine Fehlermeld­ung angezeigt worden. Der Kundenserv­ice des Versandhan­dels teilte ihm auf Anfrage mit, dass bei Kunden, deren Wohnsitz sich in Deutschlan­d befinde, eine Abbuchung von einem ausländisc­hen Konto grundsätzl­ich nicht möglich sei.

Für die Verbrauche­rschützer so- wie das Oberlandes­gericht stellte das einen Verstoß gegen die Sepa-Verordnung der Europäisch­en Union dar. Demnach dürfen Zahlungsem­pfänger nicht festlegen, in welchem EU-Land das Konto des Zahlungsse­nders gemeldet sein muss. Laut der Verbrauche­rschützer profitiert­en vor allem Grenzpendl­er, die etwa in Deutschlan­d wohnen, aber in einem angrenzend­en EU-Land arbeiten, von der Regelung, da sie häufig Auslandsko­nten besäßen.

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