Bündnis fordert Ausbau inklusiver Bildung
Teilnehmer sind gegen den Ausbau „kostenintensiver Doppelstrukturen“mit weiteren Förderschulen
(red) Das sogenannte Bündnis für inklusive Bildung hatte die Landesregierung aufgefordert, bei ihrer Haushaltsklausur an diesem Wochenende „angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung zu treffen“. Dafür müssten zielgerichtet Ressourcen und ein deutliches „Mehr“an Personal verschiedener Professionen in klar erkennbaren Schritten eingeplant werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssten in der Politik der großen Koalition Priorität erhalten. Das Bündnis setzt sich zusammen aus dem Verein Miteinander Leben Lernen, der Arbeitskammer des Saarlandes, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW ) Saarland, Landeselterninitiative für Bildung, Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule und der Gesamtlandeselternvertretung.
Das Bündnis begrüße ausdrücklich, dass die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen am Lebens- und Lernort der allgemeinen Schule in den vergangenen Jahren im Saarland gestiegen sei. Diese positive Entwicklung müsse die Landesregierung nun aber auch nachhaltig stützen. Die neuerdings erhobene Forderung nach dem Ausbau einer kostenintensiven Doppelstruktur von weiteren Förderschulen und sogenannten Außenklassen neben allgemeinen inklusiven Schulen lehnte das Bündnis klar ab – auch vor dem Hintergrund weiter sinkender Schülerzahlen an Förderschulen. Vielmehr müssten die finanziellen Spielräume zielgerichtet genutzt und sonderpädagogische Kompetenz an den allgemeinen Schulen gestärkt werden, wo der Bedarf nach Ansicht des Bündnisses steigt. Dies seien Mindestvoraussetzungen für eine gelingende inklusive Beschulung einer heterogeneren Schülerschaft.
Um die Qualität in der inklusiven Schule für alle Kinder zu verbessern, fordert das Bündnis Teams aus Lehrkräften, Sonderpädagogen und sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe an allen Schulen. Zudem erinnert das Bündnis daran, dass „die Verwirklichung eines hochwertigen inklusiven Bildungssystems weder die Idee einer politischen Partei noch die Wunschvorstellung einzelner Interessenvertretungen ist. Inklusion ist das geltende Recht aller, auch der Menschen mit Behinderungen, auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe“.