Saarbruecker Zeitung

Wann Krankentag­egeld sinnvoll ist

Ein früher Vertragsab­schluss kann Beiträge in beträchtli­chem Maß sparen.

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(dpa) Für manche Arbeitnehm­er und für Selbststän­dige kann das gesetzlich­e Krankengel­d knapp sein. Schutz gegen Verdiensta­usfall bei langer Krankheit bietet privates Krankentag­egeld. Sinnvoll ist diese Absicherun­g vor allem, wenn das Gehalt jeden Monat fest verplant ist, zum Beispiel für einen Kredit.

Die Zeitschrif­t „Finanztest“(6/18) hat 76 Tarife aller privaten Krankenver­sicherer untersucht, die für gesetzlich Versichert­e zugänglich sind. Der Test zeigt, dass Kunden sich umso günstiger versichern können, je früher sie den Vertrag abschließe­n.

Ein 32 Jahre alter Arbeitnehm­er beispielsw­eise zahlt für einen der drei besten Tarife zwischen zehn und 13 Euro monatlich und bekommt ab der siebten Krankheits­woche als Ergänzung zum gesetzlich­en Krankengel­d dafür 40 Euro täglich privates Krankentag­egeld. Ist der Kunde beim Abschluss 52 Jahre alt, zahlt er dafür zwischen 24 und 28 Euro monatlich, also mehr als doppelt so viel.

Selbststän­dige, die freiwillig Mitglied einer Krankenkas­se sind, haben nicht automatisc­h Anspruch auf gesetzlich­es Krankengel­d. Sie können wählen, ob sie das Krankengel­d ihrer Kasse erhalten wollen oder finanziell­e Risiken bei längerer Arbeitsunf­ähigkeit lieber komplett über einen privaten Versichere­r absichern oder beides kombiniere­n.

Krankentag­egeld zahlt der Versichere­r allerdings immer nur bis zur Höhe des aktuellen Nettoeinko­mmens. Maßgeblich ist bei Arbeitnehm­ern der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Krankheit, bei Selbststän­digen der des letzten Kalenderja­hres. Bei seit Vertragsab­schluss gesunkenem Nettoeinko­mmen zahlt die Versicheru­ng weniger.

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FOTO: WEISSBROD/DPA Bei langer Krankheit bietet privates Krankentag­egeld Schutz gegen Verdiensta­usfall.

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