Was muss man bei Ferienjobs für Schüler und Studenten beachten?
Im Saarland starten die Sommerferien 2018 am 25. Juni. Höchste Zeit, sich um einen Ferienjob zu kümmern. Denn neben dem Geld locken auch Pluspunkte für die spätere Bewerbung. Hier gibt’s Tipps für die Suche und alle wichtigen Regelungen.
mit Hunden). Ab 15 Jahren sind viele Jobs möglich: Mit Erreichen dieses Lebensalters dürfen sich Jugendliche dann auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern/ Erziehungsberechtigten einen Ferienjob suchen. Allerdings sollten die Erwachsenen über den Job informiert sein. Als Schüler unterliegt man der so genannten Vollzeitschulpflicht. Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20 Ferientagen (es gilt die 5-Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendliche unter 18 dürfen nicht am Wochenende jobben. Das Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen sowie an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet.
Nur für eine Arbeit in Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten gelten Ausnahmen. Erwachsenenrecht bei Studenten/ innen: Für sie gelten die normalen, gesetzlichen Regelungen wie für Erwachsene.
VERSICHERUNG, VERDIENST UND ZEITEN
Tätigkeiten, die als Schüler-Ferienjob verboten sind: Im Wesentlichen sind dies Jobs, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte, Nässe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden, reizenden Stoffen und Krankheitserregern. Verboten sind ebenfalls Akkordarbeit und Beschäftigung, bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann. Verboten sind z.B. Tätigkeiten an Säge-, Hobel-, Fräs-, Spanschneidemaschinen oder Schweißarbeiten.
Anzeige Die Arbeitszeiten sind genau festgelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie Studierende maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. Bitte beachten: Zwischen den Arbeitstagen müssen immer zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 40 Stunden in einer Woche gearbeitet werden. Und: der Ferienjob muss auf vier Wochen
(20 Arbeitstage) begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro Jahr als Job erlaubt.
Wie viel Geld verdient werden darf: Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 Euro gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man sich keine Gedanken machen muss.
Zur letzten Absicherung hier jedoch die aktuellen Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög:
• Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze 2018 bei 9000 Euro pro Jahr.
• Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kindergeldes gibt es nur noch in speziellen Fällen. Die generelle Einkommensgrenze ist bereits 2012 weggefallen.
• Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 5400 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.
UND DIE SOZIALABGABEN?
Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Versichert sein im Ferienjob: Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hinund Rückweg.
Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Aber Achtung! Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.
FERIENJOBS BRINGEN ERFAHRUNG FÜR DEN
BERUF
Mit einem Ferienjob lässt sich nicht nur das Taschengeld spürbar aufbessern. Darüber hinaus ist es auch eine prima Einstimmung auf die spätere Arbeitswelt. Pünktlichkeit, Disziplin, Fleiß, Eigeninitiative, Motivation, Engagement – ein Ferienjob ist eine gute Probe für die Zukunft. Und das sehen auch spätere Ausbilder bzw. Arbeitgeber so. Ferienjobs sind daher eine überzeugende Empfehlung in späteren Bewerbungen. red/arge