Saarbruecker Zeitung

Was muss man bei Ferienjobs für Schüler und Studenten beachten?

Im Saarland starten die Sommerferi­en 2018 am 25. Juni. Höchste Zeit, sich um einen Ferienjob zu kümmern. Denn neben dem Geld locken auch Pluspunkte für die spätere Bewerbung. Hier gibt’s Tipps für die Suche und alle wichtigen Regelungen.

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mit Hunden). Ab 15 Jahren sind viele Jobs möglich: Mit Erreichen dieses Lebensalte­rs dürfen sich Jugendlich­e dann auch ohne ausdrückli­che Einwilligu­ng der Eltern/ Erziehungs­berechtigt­en einen Ferienjob suchen. Allerdings sollten die Erwachsene­n über den Job informiert sein. Als Schüler unterliegt man der so genannten Vollzeitsc­hulpflicht. Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20 Ferientage­n (es gilt die 5-Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendlich­e unter 18 dürfen nicht am Wochenende jobben. Das Arbeiten an Sonnabende­n, Sonntagen sowie an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet.

Nur für eine Arbeit in Gaststätte­n, Verkaufsst­ellen, Krankenhäu­sern, in der Landwirtsc­haft oder in Privathaus­halten gelten Ausnahmen. Erwachsene­nrecht bei Studenten/ innen: Für sie gelten die normalen, gesetzlich­en Regelungen wie für Erwachsene.

VERSICHERU­NG, VERDIENST UND ZEITEN

Tätigkeite­n, die als Schüler-Ferienjob verboten sind: Im Wesentlich­en sind dies Jobs, die einhergehe­n mit starker Hitze, Kälte, Nässe und gesundheit­sschädlich­en Einwirkung­en von Lärm, Strahlen und Erschütter­ungen sowie Tätigkeite­n mit giftigen, ätzenden, reizenden Stoffen und Krankheits­erregern. Verboten sind ebenfalls Akkordarbe­it und Beschäftig­ung, bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigert­es Arbeitstem­po verdient werden kann. Verboten sind z.B. Tätigkeite­n an Säge-, Hobel-, Fräs-, Spanschnei­demaschine­n oder Schweißarb­eiten.

Anzeige Die Arbeitszei­ten sind genau festgelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie Studierend­e maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszei­t zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. Bitte beachten: Zwischen den Arbeitstag­en müssen immer zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur in der Gastronomi­e). Insgesamt dürfen höchstens 40 Stunden in einer Woche gearbeitet werden. Und: der Ferienjob muss auf vier Wochen

(20 Arbeitstag­e) begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro Jahr als Job erlaubt.

Wie viel Geld verdient werden darf: Für Schülerjob­s werden meist nicht mehr als 400 Euro gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man sich keine Gedanken machen muss.

Zur letzten Absicherun­g hier jedoch die aktuellen Freibeträg­e für Einkommens­steuer, Kindergeld und Bafög:

• Bei der Einkommens­teuer liegt die Freigrenze 2018 bei 9000 Euro pro Jahr.

• Eine Einkommens­grenze zum Erhalt des Kindergeld­es gibt es nur noch in speziellen Fällen. Die generelle Einkommens­grenze ist bereits 2012 weggefalle­n.

• Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 5400 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.

UND DIE SOZIALABGA­BEN?

Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialvers­icherung zahlen. Versichert sein im Ferienjob: Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallvers­ichert. Und zwar während der Arbeitszei­t und auf dem Hinund Rückweg.

Die Kosten der Versicheru­ng muss der Arbeitgebe­r zahlen. Aber Achtung! Wer einen Job bei Privatpers­onen annimmt, sollte den Arbeitgebe­r darauf hinweisen. Da wird der Versicheru­ngsschutz mitunter vergessen.

FERIENJOBS BRINGEN ERFAHRUNG FÜR DEN

BERUF

Mit einem Ferienjob lässt sich nicht nur das Taschengel­d spürbar aufbessern. Darüber hinaus ist es auch eine prima Einstimmun­g auf die spätere Arbeitswel­t. Pünktlichk­eit, Disziplin, Fleiß, Eigeniniti­ative, Motivation, Engagement – ein Ferienjob ist eine gute Probe für die Zukunft. Und das sehen auch spätere Ausbilder bzw. Arbeitgebe­r so. Ferienjobs sind daher eine überzeugen­de Empfehlung in späteren Bewerbunge­n. red/arge

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Foto: arge Wer in den Ferien jobbt, zum Beispiel in der Gastronomi­e, sollte wissen, was man darf und was nicht.
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