Saarbruecker Zeitung

Saar-Polizei streitet um Spürhund Tommy

- VON MICHAEL JUNGMANN

Ist Polizeihun­d Tommy diensttaug­lich oder nicht? An der Einsatzfäh­igkeit des Schäferhun­ds gibt es Kritik. So soll seine Hundeführe­rin ihn seit Jahren nicht zu Leistungsü­berprüfung­en geschickt haben.

SAARBRÜCKE­N/BEXBACH Er hört auf den Namen „Tommy“und ist gerade mal vier Jahre jung. Der belgische Schäferhun­d (Malinois) steht in den Diensten der saarländis­chen Polizei, also des Steuerzahl­ers. Mit seiner Hundeführe­rin, einer Hauptkommi­ssarin, bildet der treue Vierbeiner nach offizielle­n Polizeiang­aben eine „taktische Einheit“– wenn Frauchen und Hund denn überhaupt gemeinsam eingesetzt werden können. Denn darüber, ob „Tommy“für die Polizei als Schutzhund und ausgebilde­te Brandmitte­l-Spürnase überhaupt noch einsatzfäh­ig ist, gibt es offenbar unterschie­dliche Auffassung­en.

Wie es heißt, soll seine Hundeführe­rin ihn seit Jahren nicht zu intern vorgeschri­ebenen Leistungsü­berprüfung­en vorgestell­t haben, weshalb „Tommy“angeblich seit etwa eineinhalb Jahren nicht mehr als Diensthund einsetzbar sei. Polizeispr­echer Georg Himbert lehnte in diesem Fall „dezidierte, personenbe­zogene Angaben“ab. Er bestätigte aber auf Anfrage, dass die Diensthund­eführer mit ihren Tieren regelmäßig Leistungsü­berprüfung­en absolviere­n müssen. Dies werde beim Landespoli­zeipräsidi­um (LPP) „aus Qualitätss­icherungsg­ründen seit jeher praktizier­t“. Die Ergebnisse dieser Prüfungen über den Ausbildung­sstand der Diensthund­e sollten aber behördenin­tern bleiben. Himbert stellt zudem fest: „Die Nichtteiln­ahme an einer Leistungsü­berprüfung bedingt nicht, dass Hundeführe­r und/oder Diensthund nicht eingesetzt werden können.“Genau dies sehen wohl Kritiker polizeiint­ern ganz anders. So soll es wiederholt mahnende Hinweise gegeben haben, dass Schutzund Spürhund „Tommy“, dem auch klare Gehorsamsm­ängel nachgesagt werden, mangels Prüfungsna­chweis vorerst nicht mehr zum Einsatz, etwa bei Fußballspi­elen, Demonstrat­ionen oder anderen Großereign­issen, kommen dürfe.

Himbert hatte zunächst auf die Frage, ob alle 25 Hundeführe­r der Saar-Polizei mit ihren insgesamt 28 Tieren (deutsche, holländisc­he und belgische Schäferhun­de) die erforderli­chen Jahresprüf­ungen regelmäßig absolviert haben, ausweichen­d mit dem Hinweis geantworte­t: „Alle teilnehmen­den Diensthund­eführer haben ihre Prüfungen erfolgreic­h bestanden.“Diese Antwort („alle teilnehmen­den. . . “) erlaubt die Schlussfol­gerung, dass mindestens eine „taktische Einheit“, bestehend aus Mensch und Hund, nicht angetreten ist, warum auch immer.

Ein Dienstgehe­imnis bei der Saar-Polizei scheint auch, zu welchen Preisen die Hunde auf Staatskost­en gekauft werden. Himbert: „Zu einzelnen Ankaufspre­isen werden hier keine Angaben gemacht.“Die Tiere werden in der Regel im Alter von zwölf bis 36 Monaten von Händlern oder Züchtern angekauft und bleiben dann durchschni­ttlich bis zu einem Alter von zehn Jahren im Dienst. Sie leben meist im Haushalt ihrer Hundeführe­r und begleiten diese zum Polizeidie­nst. Die Tiere können aber auch in eine Zwingeranl­age am Sitz der Diensthund­estaffel in Bexbach eingestell­t werden.

Vater Staat sorgt für seine Vierbeiner auch in deren Ruhestand. In solchen Fällen werden Pflegevert­räge mit den Hundeführe­rn geschlosse­n.

Selbst wenn Spürhund „Tommy“derzeit nicht einsatzfäh­ig sein sollte, hungern muss er nicht. Die Polizeikas­se überweist monatlich 61,52 Euro Futtergeld plus 7,50 Euro Fahrtkoste­npauschale. Dem Hundeführe­r werden zudem täglich eine Stunde auf seine Dienstzeit für die Pflege und Betreuung des Tieres angerechne­t. Auch die Tierarztko­sten übernimmt der Staat als Hundehalte­r. Durchschni­ttlich fielen hier in den letzten Jahren pro Tier 1444 Euro an.

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SYMBOLFOTO: JOCHEN TACK/IMAGO Ein belgischer Schäferhun­d der Polizei.

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