Saarbruecker Zeitung

Baden-Württember­g bei Diesel im Termindruc­k

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Die Landesregi­erung von Baden-Württember­g muss bis 15. Juli festlegen, ab wann sie in Stuttgart ein Fahrverbot für Diesel der Euronorm 5 verhängt. Das fordert das Verwaltung­sgericht.

(dpa) Die Landesregi­erung in Baden-Württember­g muss sich nach Auskunft des Verwaltung­sgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbot­e für Diesel-Autos der Euronorm 5 in Stuttgart festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinha­lteplan in Stuttgart ein Einfahrtve­rbot für Euro-5-Diesel vorsieht, erklärte eine Sprecherin des Gerichts nach einem nicht-öffentlich­en Erörterung­stermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilf­e (DUH). Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen.

Die grün-schwarze Landesregi­erung hatte zuvor angekündig­t, dass es Anfang 2019 Fahrverbot­e für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres, etwa im September 2019, auch Diesel-Autos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigun­gen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis 15. Juli darauf festlegen.

Unterdesse­n macht Baden-Württember­g beim Bund Druck wegen des Themas Nachrüstun­gen. Der Bund müsse die rechtliche­n Voraussetz­ungen dafür schaffen, dass nachgerüst­ete Diesel offiziell eine Anerkennun­g und Bescheinig­ung bekämen. „Andernfall­s ist es den Ländern unmöglich, entspreche­nde Ausnahmen von Verkehrsbe­schränkung­en in Luftreinha­lteplänen vorzusehen und umzusetzen“, heißt es in einem Brief des Amtschefs im Landesverk­ehrsminist­erium, Uwe Lahl, an den Verkehrsst­aatssekret­är im Bund, Gerhard Schulz.

In diesem Zusammenha­ng bietet der Bund fünf Modellstäd­ten bis 2020 insgesamt 130 Millionen Euro an, um die Luft sauberer zu bekommen. Das Geld soll in Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen für Projekte genutzt werden können, wie Umwelt- und Verkehrsmi­nisterium mitteilten. Sie sollen darauf zielen, den öffentlich­en Nahverkehr attraktive­r zu machen. Der Bund sei bereit, im Schnitt 95 Prozent der Kosten von Vorhaben zu übernehmen. Die Kommunen hatten bereits Projekte vorgeschla­gen, etwa zu Vergünstig­ungen für Busse und Bahnen.

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FOTO: MURAT/DPA Der Kampf um Diesel-Fahrverbot­e wird weiter vor Gericht ausgefocht­en.

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