Saarbruecker Zeitung

Opfer in die Saar geworfen – Mann wegen Totschlags angeklagt

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(dla) Die Staatsanwa­ltschaft Saarbrücke­n hat am Freitag gegen den 18-Jährigen, der im April einen 16-Jährigen im Streit um Drogen mutmaßlich erst bewusstlos geschlagen und dann in die Saar geworfen hat, Anklage wegen des Verdachts auf Totschlag erhoben. Der 16-Jährige starb damals wenige Stunden, nachdem er geborgen worden war.

Nach dem Ergebnis der Ermittlung­en soll der Angeklagte am 23. April auf dem Leinpfad in Saarbrücke­n mit drei Begleitern in Höhe des Finanzamte­s auf das Opfer und einen seiner Freunde getroffen sein. Dieser soll den Angeklagte­n auf Haschisch angesproch­en haben. Nach der Übergabe soll sich der Begleiter des Opfers jedoch geweigert haben, die Drogen gleich zu bezahlen, woraufhin eine Schlägerei entstand.

Laut Ermittlung­en fiel das Opfer nach einem Faustschla­g ins Gesicht bewusstlos zu Boden. Danach soll der Angeklagte ihn an der Kleidung hochgehobe­n und mindestens zweimal fest auf den Boden geschlagen haben. Letztlich soll er ihn über den Rasenstrei­fen zum Ufer geschleift und den erkennbar bewusstlos­en Mann in die Saar geworfen haben.

Das Opfer ging laut Zeugen sofort unter. Er wurde erst nach 30 Minuten geborgen, verstarb jedoch einige Stunden später. „Nach dem Stand der Ermittlung­en waren hierfür die Folgen des Beinahe-Ertrinkens ursächlich“, so die Staatsanwa­ltschaft.

Der bisher nicht vorbestraf­te Tatverdäch­tige wurde noch am Tattag festgenomm­en und sitzt seither in Untersuchu­ngshaft. Er schweigt laut Staatsanwa­ltschaft bisher zu den Ereignisse­n. Diese stützt sich daher bei ihrer Beweisführ­ung auf Zeugenauss­agen sowie auf kriminalte­chnische und rechtsmedi­zinische Gutachten.

Aufgrund des Alters des erst 18-Jährigen müsse noch geprüft werden, ob beim Verfahren Erwachsene­noder Jugendstra­frecht angewandt wird. Beim Jugendstra­frecht drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Wird er als Erwachsene­r behandelt, können bis zu 15 Jahre Freiheitss­trafe verhängt werden.

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