Opfer in die Saar geworfen – Mann wegen Totschlags angeklagt
(dla) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am Freitag gegen den 18-Jährigen, der im April einen 16-Jährigen im Streit um Drogen mutmaßlich erst bewusstlos geschlagen und dann in die Saar geworfen hat, Anklage wegen des Verdachts auf Totschlag erhoben. Der 16-Jährige starb damals wenige Stunden, nachdem er geborgen worden war.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeklagte am 23. April auf dem Leinpfad in Saarbrücken mit drei Begleitern in Höhe des Finanzamtes auf das Opfer und einen seiner Freunde getroffen sein. Dieser soll den Angeklagten auf Haschisch angesprochen haben. Nach der Übergabe soll sich der Begleiter des Opfers jedoch geweigert haben, die Drogen gleich zu bezahlen, woraufhin eine Schlägerei entstand.
Laut Ermittlungen fiel das Opfer nach einem Faustschlag ins Gesicht bewusstlos zu Boden. Danach soll der Angeklagte ihn an der Kleidung hochgehoben und mindestens zweimal fest auf den Boden geschlagen haben. Letztlich soll er ihn über den Rasenstreifen zum Ufer geschleift und den erkennbar bewusstlosen Mann in die Saar geworfen haben.
Das Opfer ging laut Zeugen sofort unter. Er wurde erst nach 30 Minuten geborgen, verstarb jedoch einige Stunden später. „Nach dem Stand der Ermittlungen waren hierfür die Folgen des Beinahe-Ertrinkens ursächlich“, so die Staatsanwaltschaft.
Der bisher nicht vorbestrafte Tatverdächtige wurde noch am Tattag festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Er schweigt laut Staatsanwaltschaft bisher zu den Ereignissen. Diese stützt sich daher bei ihrer Beweisführung auf Zeugenaussagen sowie auf kriminaltechnische und rechtsmedizinische Gutachten.
Aufgrund des Alters des erst 18-Jährigen müsse noch geprüft werden, ob beim Verfahren Erwachsenenoder Jugendstrafrecht angewandt wird. Beim Jugendstrafrecht drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Wird er als Erwachsener behandelt, können bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.