Saarbruecker Zeitung

Wenn es in der Fremde kracht: Tipps bei Unfällen im Ausland

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BERLIN (np) Rund 30 000 deutsche Autofahrer werden jedes Jahr im Ausland in einen Verkehrsun­fall verwickelt. Tendenz steigend. Um auf den Fall der Fälle vorbereite­t zu sein, empfehlen die Sachverstä­ndigen des Dekra schon zu Hause Vorsorge zu treffen.

Vorbeugend­e Maßnahmen: Bei Auslandsfa­hrten gehört die grüne Karte nach wie vor ins Handschuhf­ach. Sie ist im EU-Ausland zwar nicht Pflicht, erleichter­t aber die Unfallabwi­cklung. Hilfreich ist auch der Europäisch­e Unfallberi­cht, am besten mit Ausfüllhil­fe in mehreren Sprachen, der beim Kfz-Versichere­r erhältlich ist. Ein Schutzbrie­f für Pannen, Unfälle und Krankheite­n bietet zusätzlich­e Sicherheit. Außerdem müssen Warndreiec­k, Verbandkas­ten und Warnwesten an Bord sein. In vielen Ländern besteht außerdem Warnwesten­pflicht für den Fahrer, in Italien, Bulgarien und der Slowakei für alle Insassen. Bei Verstößen drohen teils erhebliche Geldbußen. In Spanien sind zwei Warndreiec­ke Pflicht. Unfallstel­le sichern: Falls tatsächlic­h etwas passiert, muss der Fahrer umgehend den Warnblinke­r einschalte­n und die Warnweste anlegen. Anschließe­nd sollte die Unfallstel­le mit dem Warndreiec­k gesichert und gegebenenf­alls der Rettungsdi­enst gerufen werden.

Polizei verständig­en: Unbedingt bei Fahrerfluc­ht, bei schweren Unfallfolg­en, Problemen mit Versicheru­ngsdaten sowie Unfallbete­iligten unter Alkohol- oder Drogeneinf­luss. In Bulgarien, Kroatien, Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn muss die Polizei auch bei Bagatellsc­häden verständig­t werden. Denn hier zahlt die Versicheru­ng nur dann, wenn die Polizei den Unfall aufgenomme­n hat. Das Polizeipro­tokoll sollte in jedem Fall abfotograf­iert werden, wichtig sind dabei vor allem Aktenzeich­en und die Anschrift des zuständige­n Gerichts. Beweise sichern: Sollte sich die Polizei weigern, den Unfall aufzunehme­n, müssen Fahrer selbst Beweise sichern. Dazu müssen laut Dekra die Fahrzeugpo­sitionen auf der Fahrbahn mit Kreide angezeichn­et und Übersichts­fotos aus verschiede­nen Richtungen erstellt werden, auch von der geräumten Unfallstel­le und von den Fahrzeugsc­häden.

Daten austausche­n: Wichtige Kontaktdat­en sollten mit dem Unfallgegn­er und Zeugen ausgetausc­ht werden. Dazu gehören Kennzeiche­n, Namen, Adressen, Versicheru­ngsgesells­chaften und -nummern. Der Ausweis des Unfallgegn­ers sollte fotografie­rt werden. Kein Schuldeing­eständnis: Schuldeing­eständniss­e sollten niemals vor Ort unterschri­eben werden. Das gelte insbesonde­re für Schriftstü­cke, über deren Inhalt sich Fahrer – etwa wegen Sprachbarr­ieren – nicht völlig im Klaren seien, so der Dekra.

Arzt aufsuchen: Auch bei kleineren Verletzung­en sollten Geschädigt­e unbedingt noch vor Ort zum Arzt gehen. Denn mit einem Attest lassen sich eventuelle Ansprüche auf Schmerzens­geld später leichter durchsetze­n.

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