Wenn es in der Fremde kracht: Tipps bei Unfällen im Ausland
BERLIN (np) Rund 30 000 deutsche Autofahrer werden jedes Jahr im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Tendenz steigend. Um auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, empfehlen die Sachverständigen des Dekra schon zu Hause Vorsorge zu treffen.
Vorbeugende Maßnahmen: Bei Auslandsfahrten gehört die grüne Karte nach wie vor ins Handschuhfach. Sie ist im EU-Ausland zwar nicht Pflicht, erleichtert aber die Unfallabwicklung. Hilfreich ist auch der Europäische Unfallbericht, am besten mit Ausfüllhilfe in mehreren Sprachen, der beim Kfz-Versicherer erhältlich ist. Ein Schutzbrief für Pannen, Unfälle und Krankheiten bietet zusätzliche Sicherheit. Außerdem müssen Warndreieck, Verbandkasten und Warnwesten an Bord sein. In vielen Ländern besteht außerdem Warnwestenpflicht für den Fahrer, in Italien, Bulgarien und der Slowakei für alle Insassen. Bei Verstößen drohen teils erhebliche Geldbußen. In Spanien sind zwei Warndreiecke Pflicht. Unfallstelle sichern: Falls tatsächlich etwas passiert, muss der Fahrer umgehend den Warnblinker einschalten und die Warnweste anlegen. Anschließend sollte die Unfallstelle mit dem Warndreieck gesichert und gegebenenfalls der Rettungsdienst gerufen werden.
Polizei verständigen: Unbedingt bei Fahrerflucht, bei schweren Unfallfolgen, Problemen mit Versicherungsdaten sowie Unfallbeteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In Bulgarien, Kroatien, Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn muss die Polizei auch bei Bagatellschäden verständigt werden. Denn hier zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Das Polizeiprotokoll sollte in jedem Fall abfotografiert werden, wichtig sind dabei vor allem Aktenzeichen und die Anschrift des zuständigen Gerichts. Beweise sichern: Sollte sich die Polizei weigern, den Unfall aufzunehmen, müssen Fahrer selbst Beweise sichern. Dazu müssen laut Dekra die Fahrzeugpositionen auf der Fahrbahn mit Kreide angezeichnet und Übersichtsfotos aus verschiedenen Richtungen erstellt werden, auch von der geräumten Unfallstelle und von den Fahrzeugschäden.
Daten austauschen: Wichtige Kontaktdaten sollten mit dem Unfallgegner und Zeugen ausgetauscht werden. Dazu gehören Kennzeichen, Namen, Adressen, Versicherungsgesellschaften und -nummern. Der Ausweis des Unfallgegners sollte fotografiert werden. Kein Schuldeingeständnis: Schuldeingeständnisse sollten niemals vor Ort unterschrieben werden. Das gelte insbesondere für Schriftstücke, über deren Inhalt sich Fahrer – etwa wegen Sprachbarrieren – nicht völlig im Klaren seien, so der Dekra.
Arzt aufsuchen: Auch bei kleineren Verletzungen sollten Geschädigte unbedingt noch vor Ort zum Arzt gehen. Denn mit einem Attest lassen sich eventuelle Ansprüche auf Schmerzensgeld später leichter durchsetzen.