Saarbruecker Zeitung

Im Notfall hilft die Botschaft

In diesen Fällen unterstütz­en Auslandsve­rtretungen Touristen auf Reisen.

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BERLIN (dpa) Verlorener Pass oder Katastroph­enalarm: Wenn im Ausland etwas schiefgeht, können die deutschen Auslandsve­rtretungen in vielen Fällen Hilfe leisten. Darauf weist das Auswärtige Amt hin.

Wenn ein Tourist seinen Pass verliert oder dieser gestohlen wurde, kann die deutsche Auslandsve­rtretung ein Ersatzdoku­ment ausstellen. Damit wird die Rückkehr ermöglicht. Wenn Reisende nach einem Diebstahl ohne Geld dastehen, können Botschafte­n und Konsulate Kontaktmög­lichkeiten nach Hause vermitteln. Wer allerdings darauf hofft, dass eine Botschaft etwa Hotelschul­den begleicht, der irrt. Gleiches gilt, wenn die Reise wegen Geldverlus­ts nicht fortgesetz­t werden kann: Die deutschen Botschafte­n und Konsulate können nur in absoluten Ausnahmefä­llen finanziell­e Hilfe leisten.

Werden Reisende im Ausland festgenomm­en oder droht ein Gerichtsve­rfahren, können Auslandsve­rtretungen etwa Anwälte oder Übersetzer vor Ort vermitteln und Angehörige verständig­en.

Bei Vermissten­fällen können Konsularbe­amte die örtliche Polizei einschalte­n und Angehörige beraten. Die Kosten von Such- und Rettungsak­tionen werden aber nicht übernommen.

Im Katastroph­enfall oder bei Unruhen im Reiseland helfen die Auslandsve­rtretungen bei der Ausreise. Bei einer Evakuierun­g müssen Individual­reisende entscheide­n, ob sie teilnehmen wollen und die Kosten tragen. Wer mit einem Reiseveran­stalter unterwegs ist, bekommt auch ohne konsularis­che Hilfe Unterstütz­ung. Bei Katastroph­en und Aufständen muss der Veranstalt­er Reisende ohne Mehrkosten zurückbrin­gen. www.auswaertig­es-amt.de

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