Im Notfall hilft die Botschaft
In diesen Fällen unterstützen Auslandsvertretungen Touristen auf Reisen.
BERLIN (dpa) Verlorener Pass oder Katastrophenalarm: Wenn im Ausland etwas schiefgeht, können die deutschen Auslandsvertretungen in vielen Fällen Hilfe leisten. Darauf weist das Auswärtige Amt hin.
Wenn ein Tourist seinen Pass verliert oder dieser gestohlen wurde, kann die deutsche Auslandsvertretung ein Ersatzdokument ausstellen. Damit wird die Rückkehr ermöglicht. Wenn Reisende nach einem Diebstahl ohne Geld dastehen, können Botschaften und Konsulate Kontaktmöglichkeiten nach Hause vermitteln. Wer allerdings darauf hofft, dass eine Botschaft etwa Hotelschulden begleicht, der irrt. Gleiches gilt, wenn die Reise wegen Geldverlusts nicht fortgesetzt werden kann: Die deutschen Botschaften und Konsulate können nur in absoluten Ausnahmefällen finanzielle Hilfe leisten.
Werden Reisende im Ausland festgenommen oder droht ein Gerichtsverfahren, können Auslandsvertretungen etwa Anwälte oder Übersetzer vor Ort vermitteln und Angehörige verständigen.
Bei Vermisstenfällen können Konsularbeamte die örtliche Polizei einschalten und Angehörige beraten. Die Kosten von Such- und Rettungsaktionen werden aber nicht übernommen.
Im Katastrophenfall oder bei Unruhen im Reiseland helfen die Auslandsvertretungen bei der Ausreise. Bei einer Evakuierung müssen Individualreisende entscheiden, ob sie teilnehmen wollen und die Kosten tragen. Wer mit einem Reiseveranstalter unterwegs ist, bekommt auch ohne konsularische Hilfe Unterstützung. Bei Katastrophen und Aufständen muss der Veranstalter Reisende ohne Mehrkosten zurückbringen. www.auswaertiges-amt.de