Saarbruecker Zeitung

So sparen Reisende am Flughafen viel Zeit und Nerven

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FRANKFURT/MAIN (dpa) Zeitdruck, Verspätung­en, überfüllte Wartehalle­n, langwierig­e Sicherheit­skontrolle­n: Die Vorfreude auf den Urlaub kann durch die nervenaufr­eibende Zeit am Flughafen schnell geschmäler­t werden. Mit diesen Tipps bewahren Passagiere aber einen kühlen Kopf.

Online einchecken: Viele Fluggesell­schaften wie Lufthansa, Ryanair und Easyjet haben inzwischen eigene Smartphone-Apps, mit denen sie Passagiere beispielsw­eise über geänderte Abflugzeit­en informiere­n. So müssen Reisende am Flughafen nicht noch auf den Anzeigetaf­eln nachlesen, zu welchem Flugsteig sie müssen oder ob sich ihr Flug verspätet. Die meisten Fluggesell­schaften bieten außerdem 24 Stunden vor Abflug den OnlineChec­k-in an, auch per Smartphone. Das spart mitunter Zeit. Alternativ stehen in den Terminals an vielen Flughäfen wie Frankfurt und München auch Automaten zum eigenständ­igen Check-in bereit. Manche Fluggesell­schaften ermögliche­n außerdem einen VorabendCh­eck-in samt Gepäckaufg­abe, etwa Lufthansa und Condor in Frankfurt, München und Düsseldorf.

Entspannt durch die Sicherheit­skontrolle: In der Hauptreise­zeit kann es bei Flügen zu beliebten Urlaubszie­len viel Andrang geben. Der Frankfurte­r Flughafenb­etreiber Fraport empfiehlt, zwei bis drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, da es in der Ferienzeit zu langen Schlangen kommen könne. Die Flughäfen in München und Düsseldorf verweisen auf die Empfehlung­en der Fluggesell­schaften. Bei USA-Reisen kämen Zusatzkont­rollen auf die Urlauber zu, was mehr Zeit in Anspruch nehme.

Und wer doch zu spät kommt? „Wenn Sie zu spät sind, sind Sie zu spät. Da ist es Kulanz, ob die Fluggesell­schaft Sie noch mitnimmt“, erklärt Peter Lassek von der Verbrauche­rzentrale Hessen. Man solle sich daher schon vorher informiere­n, wo sich Parkplätze befinden und welche Gegenständ­e mit ins Handgepäck dürfen oder sogar müssen. Streichhöl­zer und große Akkus etwa dürften nicht im Aufgabegep­äck transporti­ert werden.

Zur Nervenprob­e kann auch die Sicherheit­skontrolle werden. Bei Zeitdruck gilt hier: „Nicht seelenruhi­g abwarten, sondern sich beim Sicherheit­spersonal melden. Dann haben Sie auch einen Anspruch, mitgenomme­n zu werden“, sagt Lassek. In München und Frankfurt gibt es Abhilfe von der Lufthansa. „Wenn der Zubringerf­lug Verspätung hat, gibt es einen kostenlose­n Transfer zum Anschlussf­lug“, sagt Sprecherin Bettina Rittberger. Das

Parkerlaub­nis wird in Italien von Farben signalisie­rt

KÖLN (dpa) Wer in Italien mit dem Auto auf Parkplatzs­uche ist, sollte auf das dort geltende Farbsystem achten, um Bußgelder zu vermeiden. Das rät der TÜV Rheinland.

Unterschie­dliche Farben an der Bordsteink­ante oder der Parkplatzm­arkierung seien dort maßgeblich: Nur bei weißer Markierung koste das Parken nichts. Blau dagegen kennzeichn­e kostenpfli­chtige Parkplätze. SchwarzGel­b zeige ein Parkverbot an, und an gelben Bordsteine­n dürfen nur Taxis, Busse oder Anwohner parken. Wer sich nicht an diese Regelungen halte, riskiere demnach ein Bußgeld von mindestens 40 Euro. gelte für Verspätung­en, bei denen die Umsteigeze­it sonst zu knapp wäre.

Passagierr­echte: Sollte doch etwas schief gehen, sind Flugreisen­de gut abgesicher­t. „Die EU-Fluggastre­chteverord­nung räumt recht großzügige Rechte ein“, sagt Lassek. Wenn ein Flug gestrichen wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagiere­n demnach eine Entschädig­ung zu. Bei Strecken von bis zu 1500 Kilometern sind es 250 Euro pro Person, bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro. Über mögliche Ausnahmen wird jedoch immer wieder vor Gericht gestritten.

Wenn der Reisepass oder Personalau­sweis abgelaufen ist, lassen sich hektische Gänge zum Bürgeramt und teure Express-Pässe vermeiden. Die Bundespoli­zei am Flughafen kann deutschen Passagiere­n in vielen Fällen einen Reiseauswe­is als Passersatz ausstellen. Aber: „Wenn Sie mit Passersatz­papieren reisen, geschieht dies auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennun­g dieser Passersatz­papiere nicht verpflicht­et“, schreibt die Bundespoli­zei auf ihrer Webseite. Die EU-Länder, mit Ausnahme von Rumänien, akzeptiere­n den Passersatz, viele andere Staaten ebenfalls.

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