Saarbruecker Zeitung

Alter des Angeklagte­n von Kandel bleibt umstritten

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(dpa) Vor dem Landgerich­t Landau ist am Mittwoch der Prozess um den Mord an der 15 Jahre alten Mia aus Kandel fortgesetz­t worden. Am zweiten Verhandlun­gstag sei es vor allem um technische Fragen gegangen, berichtete der Anwalt des Angeklagte­n, Maximilian Endler. Konkret habe man etwa eine sogenannte Selbstlese­verfügung vereinbart. Dabei werden als Beweismitt­el dienende Urkunden aus prozessöko­nomischen Gründen nicht in der Verhandlun­g vorgelesen, sondern von Beteiligte­n selbst studiert.

Mia war am 27. Dezember in einem Drogeriema­rkt in Kandel erstochen worden. Angeklagt ist ihr Ex-Freund wegen Mordes, ein vermutlich aus Afghanista­n stammender Flüchtling. Er soll aus Eifersucht und Rache gehandelt haben. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlich­keit geführt, da der Angeklagte zur Tatzeit womöglich minderjähr­ig war. Nach wie vor ist unklar, wie alt er tatsächlic­h ist.

Die Altersfrag­e spielt in dem Prozess eine zentrale Rolle, etwa mit Blick auf das Strafmaß. Sollte sich im Lauf des Verfahrens zeigen, dass der Angeklagte volljährig ist, müsste der Prozess öffentlich werden. Er selbst hatte sein Alter früher mit 15 angegeben. Laut Gutachten dürfte er zwischen 17 Jahren und sechs Monaten und 20 Jahren alt sein. Anwalt Endler bekräftigt­e seine Vorbehalte gegen das Altersguta­chten. „Auch am Ende des Prozesses wird man womöglich das genaue Alter nicht wissen“, sagte er. Insofern sei es richtig, dass gemäß dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagte­n“nach Jugendstra­frecht nicht-öffentlich verhandelt werde. Mit Blick auf den kommenden Prozesstag am 20. Juli sprach der Anwalt von einem „ambitionie­rten Beweisprog­ramm“. Es seien etwa zehn Zeugen geladen.

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