Saarbruecker Zeitung

Ermittler dürfen VW-Akten auswerten

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Der Volkswagen-Konzern ist mit dem Versuch gescheiter­t, die Auswertung von im Rahmen des Dieselskan­dals bei einer Anwaltskan­zlei beschlagna­hmten Akten juristisch zu verhindern.

(dpa) Im Diesel-Abgasskand­al erreicht die Klagewelle die obersten deutschen Zivilricht­er am Bundesgeri­chtshof (BGH). Inzwischen ist dort die Klage eines Autokäufer­s zur Revision anhängig (Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussich­t nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssp­recherin.

Unterdesse­n wies das Bundesverf­assungsger­icht mehrere Verfassung­sbeschwerd­en ab, mit denen der Autobauer verhindern wollte, dass Ermittler umfangreic­he interne Unterlagen aus einer für den Autobauer Volkswagen arbeitende­n Anwaltskan­zlei auswerten. Damit sind auf der strafrecht­lichen Ebene Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einer Durchsuchu­ng der Münchner Geschäftsr­äume der Anwaltskan­zlei Jones Day sichergest­ellt wurden. Die Staatsanwa­ltschaft München II, die die Durchsuchu­ng veranlasst hatte, ermittelt gegen die VW-Tochter Audi. Es geht um Betrugsver­dacht und strafbare Werbung.

VW hatte Jones Day mit der Vertretung gegenüber US-Strafverfo­lgungsbehö­rden beauftragt. Die Verfassung­srichter räumen zwar ein, dass eine Verwendung der internen Daten für weitere Ermittlung­en den Autobauer in seiner wirtschaft­lichen Betätigung gefährden könnte. Sie halten diesen Grundrecht­seingriff aber für gerechtfer­tigt. Auch sehen die Richter „hohes Missbrauch­spotenzial“: Beweise könnten über Anwälte beiseite geschafft werden.

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FOTO: DPA VW-Akten dürfen für Ermittlung­en verwendet werden.

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