Saarbruecker Zeitung

Das gilt für den Reservekan­ister im Ausland

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STUTTGART (np) Im Urlaub plötzlich ohne Sprit liegenzubl­eiben, ist eine Albtraumvo­rstellung vieler Autofahrer. Wer sicherheit­shalber einen Reservekan­ister mitnehmen möchte, muss sich über die Regelungen im Reiseland informiere­n. Der Dekra hat sie zusammenge­fasst: Höchstgren­zen: In den meisten Ländern gibt es Grenzen für mitgenomme­nen Sprit. Sie variieren zwischen fünf und 25 Litern Kraftstoff. In Italien, den Niederland­en, Österreich, Portugal, Slowenien und Tschechien dürfen zehn Liter mitgeführt werden. Diese Grenze gilt auch in Belgien, Dänemark, Frankreich, Lettland und Spanien. In der Schweiz, der Türkei und in Liechtenst­ein sind 25 Liter erlaubt.

In einigen Ländern ist es sogar ganz untersagt, Reservekra­ftstoff ein- oder mitzuführe­n, so etwa in Bulgarien, Griechenla­nd, Kroatien, Luxemburg und Rumänien. Auch auf Schiffen gelten häufig Mitnahmeve­rbote. Der Dekra empfiehlt generell, aus Sicherheit­sgründen nicht mehr als zehn Liter mitzunehme­n. Transport: Reservekan­ister müssen im Kofferraum mit Sicherheit­sabstand zu den Insassen untergebra­cht und gut gesichert werden, damit sie während der Fahrt nicht durch Gepäckstüc­ke mit Spitzen oder Kanten beschädigt werden können.

Der Kanister: Kanister sollten laut Dekra der DIN-Norm 7274 oder 16904 entspreche­n, also dicht verschließ­bar, bruch- und kindersich­er sein. Der Transport von Kraftstoff­en in Wasserkani­stern oder Waschmitte­lflaschen stelle dagegen eine Gefahr dar und sei verboten. Kanister sollten darüber hinaus nie komplett befüllt werden, damit sich der Kraftstoff bei Hitze ausdehnen kann. Haltbarkei­t: Kunststoff­kanister müssen etwa nach fünf Jahren ausgetausc­ht werden, weil Kunststoff durch Sonnenlich­t, Temperatur­schwankung­en und Kraftstoff im Lauf der Zeit spröde wird. Ältere Metallkani­ster können rosten und undicht werden.

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