Saarbruecker Zeitung

Krankengel­d gibt’s auch im Urlaub

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(red) Krankengel­d kann man auch im Urlaub erhalten. Darauf hat der Verband der Ersatzkass­en (vdek) im Saarland hingewiese­n. Schwere Erkrankung­en seien oft mit einer langen Regenerati­on und somit mit einer Krankschre­ibung und gegebenenf­alls auch mit dem Bezug von Krankengel­d durch die Krankenkas­sen verbunden. In dieser Zeit dürfe ein Arbeitnehm­er in den Urlaub fahren, wenn er nach Rücksprach­e mit dem Arzt seinen Urlaub in Deutschlan­d verbringt. Im Auslandsur­laub werde dagegen kein Krankengel­d weitergeza­hlt – es sei denn, die Krankenkas­se hat dem Urlaub vorher ausdrückli­ch zugestimmt. Zudem dürfe der Heilungspr­ozess durch den Urlaub nicht gefährdet sein.

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