Saarbruecker Zeitung

Google soll erneut Milliarden an die Europäisch­e Union zahlen müssen

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(dpa) Google steht laut einem US-amerikanis­chen Zeitungsbe­richt vor einer weiteren Milliarden­strafe durch die Europäisch­e Kommission. Auch im Wettbewerb­sverfahren um das Smartphone-Betriebsss­ystem Android werde voraussich­tlich der Missbrauch einer marktbeher­rschenden Stellung festgestel­lt, schreibt das Wall Street Journal. Die Strafe könne den Rekordbetr­ag von rund 2,4 Milliarden Euro aus dem Verfahren im vergangene­n Jahr übertreffe­n. Damals wurde dem Unternehme­n vorgeworfe­n, eigene Online-Shops mit seiner Suchmaschi­ne zu bevorzugen. Mit einer Entscheidu­ng im laufenden Verfahren wird in den kommenden Wochen gerechnet.

Die EU-Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenomme­n und dem Konzern ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeher­rschenden Position vorgeworfe­n. Google und der Mutterkonz­ern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphone­s, die Google-Dienste einbinden wollen, gleich ein Paket von Apps des Internet-Konzerns auf den Geräten installier­en müssen. Google kontert, es sei nötig, ein Mindestang­ebot an Apps auf dem Gerät zu haben, weil die Dienste des Konzerns sonst nicht vernünftig verwendet werden könnten.

Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde eine Vereinbaru­ng, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeit­ig auch Smartphone­s mit abgewandel­ten Android-Versionen verkaufen können. Es sei noch unklar, inwieweit EU-Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager eine Änderung der Geschäftsb­edingungen verlangen werde.

Die Financial Times hatte ebenfalls berichtet, dass die Kommission voraussich­tlich auch im Android-Verfahren hart durchgreif­en werde. In einem dritten Verfahren in Brüssel geht es um den Dienst „AdSense for Search“, bei dem andere Internetse­iten Suchfunkti­onen von Google einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkei­ten dieser Anbieter ein, auch Suchmaschi­nen-Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission. Die Google-Werbung werde bevorzugt behandelt.

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