Saarbruecker Zeitung

Seehofer verteidigt Abschiebun­g von Sami A.

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(dpa/kna) Nordrhein-Westfalen hat nach Ansicht von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) bei der umstritten­en Abschiebun­g des Islamisten Sami A. nach Recht und Gesetz gehandelt. „Die Entscheidu­ng ist nach unserer Auffassung rechtmäßig“, sagte Seehofer gestern in Berlin. Im Detail wolle er die Vorgänge aber nicht bewerten, betonte er mit Verweis auf das laufende Verfahren. Der als Gefährder eingestuft­e Sami A. war in der vergangene­n Woche aus Nordrhein-Westfalen abgeschobe­n worden, obwohl ein Gericht entschiede­n hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter fürchten Folter in Tunesien. Allerdings übermittel­te das Gericht den Beschluss erst am Freitagmor­gen, als die Chartermas­chine mit A. an Bord bereits auf dem Weg nach Tunesien war. Die Richter waren davon ausgegange­n, dass eine Abschiebun­g nicht unmittelba­r bevorstand, weil ein für den 12. Juli geplanter Flug storniert worden war.

Bei der Abschiebun­g eines Afghanen aus Mecklenbur­g-Vorpommern am 3. Juli ist indes nach den Worten Seehofers „offensicht­lich ein Behördenfe­hler passiert“. Der Mann hatte, wie das Verwaltung­sgericht Greifswald bestätigte, schon 2017 gegen die Ablehnung seines Asylantrag­s geklagt. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hätte der Mann nicht abgeschobe­n werden dürfen, hatte ein Gerichtssp­recher im MDR gesagt.

Nach von Gerichten beanstande­ten Abschiebun­gen will Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) mit den Ländern darüber beraten, ob der Bund mehr Kompetenze­n an sich zieht. Man werde besprechen, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebun­g zuständig sein könne. Der Bundesregi­erung zufolge befinden sich aktuell 776 islmistisc­he Gefährder in Deutschlan­d.

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