Saarbruecker Zeitung

Was Betreiber von Kühltürmen nun tun müssen

- Produktion dieser Seite: Martin Rolshausen Matthias Zimmermann

(red) Unternehme­n, die eine Verdunstun­gskühlanla­ge, einen Kühlturm oder einen Nassabsche­ider betreiben, müssen diese Geräte bis zum 19. August melden. Anlass für die Verordnung waren 2017 mehrere schwere Fälle von Infektione­n mit Legionelle­n in Deutschlan­d. Das Vorkommen dieser lebensbedr­ohlichen Bakterien in Kühltürmen, Kühl- und Klimaanlag­en gilt als Mitverursa­cher von Erkrankung­en.

Die neuen Meldepflic­hten betreffen aber nicht nur die Industrie und Kraftwerks­betreiber. In Klimaanlag­en verbaut, gibt es derartige Anlagen auch im Handel, in der Gastronomi­e sowie in Hotels oder Büros. Darauf weist die Industrie- und Handelskam­mer hin und empfiehlt Unternehme­rn, die Geräte rechtzeiti­g registrier­en zu lassen.

Die Meldepflic­ht gilt für alle vor dem 19. August 2017 errichtete­n Anlagen. Jüngere Anlagen sind innerhalb eines Monats nach der ersten Füllung mit Wasser anzumelden. Dafür gibt es ein bundesweit­es Onlinesyst­em unter www.kavka. bund.de. Betreiber sollten die Anlagen nur auf diesem Online-Portal melden.

Mitzuteile­n sind der Standort der Anlage (Geokoordin­aten und Adresse des Standorts), der Betreiber (Name, Adresse, Ansprechpa­rtner), die Art der Anlage (Verdunstun­gskühlanla­ge, Nassabsche­ider, Kühlturm) und das Datum der Inbetriebn­ahme.

Meldepflic­ht: Gemäß einer Verfügung des Landesamte­s für Umwelt- und Arbeitssch­utz (LUA) sind auch Neuanlagen, Änderungen, Stilllegun­gen und Betreiberw­echsel per Online-Portal zu melden. https://www.saarland.de /238237.htm.

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