Saarbruecker Zeitung

Was das Land bei Impfschäde­n tut

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SAARBRÜCKE­N (tau) Impfungen sollen Menschen vor Krankheite­n schützen. Doch manchmal kann es nach einer Impfung zu gesundheit­lichen Schäden kommen. Betroffene erhalten in diesem Fall eine finanziell­e Entschädig­ung. Im Saarland bekommen derzeit 43 Bürger eine monatliche Zahlung aufgrund eines anerkannte­n Impfschade­ns. Das teilt das Gesundheit­sministeri­um auf SZ-Anfrage mit.

In den meisten Fällen liege bei den Betroffene­n eine Schädigung in Form einer geistigen Behinderun­g vor, erklärte das Ministeriu­m. Es gebe aber auch Geschädigt­e mit körperlich­en Beeinträch­tigungen wie Epilepsie, Spastik und Lähmungser­scheinunge­n. Nach Erhebungen des Ministeriu­ms sinkt die Zahl der Leistungse­mpfänger seit Jahren ganz leicht. An den Kosten hat sich aber nichts Wesentlich­es verändert. Insgesamt gehen jährlich rund 1,5 Millionen Euro an die Geschädigt­en. Das macht im Schnitt pro Person etwas mehr als 30 000 Euro.

Die monatliche Grundrente bewege sich aktuell zwischen 146 und 760 Euro, so das Ministeriu­m. Die Höhe des Betrages sei abhängig vom Schweregra­d, dem sogenannte­n Grad der Schädigung­sfolgen (GdS). Um eine monatliche Rente zu erhalten, müsse ein GdS von mindestens 25 vorliegen. Weitere Leistungen seien von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehörten der Pflegegrad sowie mögliche Einkommens­verluste durch Impfschäde­n. So könne der Geschädigt­e zusätzlich zur Grundrente auch Anspruch haben auf eine Schwerstbe­schädigten- und Pflegezula­ge, dazu auf Pflegegeld, Wohngeld sowie auf einen Berufsscha­densausgle­ich. Darüber hinaus gebe es Sachleistu­ngen, zum Beispiel ein Krankenbet­t oder spezielle Behandlung­en.

Wer eine Versorgung beantragen will, muss sich ans Landesamt für Soziales wenden. Voraussetz­ung für eine finanziell­e Entschädig­ung ist, dass die Impfung von öffentlich­er Stelle empfohlen worden ist.

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