Hilfe für Ehrenamtler nach Unwetter
(red) Hilfe für Helfer in Sicht: Auch ehrenamtliche Organisationen, deren Gebäude und Einrichtungen durch die heftigen Unwetter im Mai und Juni beschädigt wurden, können noch bis zum übernächsten Dienstag, 31. Juli, finanzielle Hilfe beantragen. Darauf weist die Stadt Saarbrücken hin. Die saarländische Staatskanzlei hat für solche Fälle einen eigenen Härtefallfonds in Höhe von 40 000 Euro eingerichtet.
Ehrenamtliche Organisationen aus Saarbrücken, deren Aktivitäten durch die heftigen Niederschläge in der Nacht auf den 1. Juni sowie am 9. und 11. Juni, derzeit beeinträchtigt sind, müssen ihre Anträge auf finanzielle Hilfe über die Landeshauptstadt Saarbrücken bei der Staatskanzlei stellen.
Die entsprechenden Informationen gibt es auf der Internetseite des Saarlandes unter www.saarland.de/237008.htm.
Das für die Landeshauptstadt angepasste Antragsformular mit dem Hinweis zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung finden ehrenamtliche Organisationen auf der städtischen Internetseite www.saarbruecken. de/haertefallfonds.
Die Anträge müssen die ehrenamtlichen Organisationen direkt an die Landeshauptstadt richten. Diese leitet sie dann unverzüglich an die Staatskanzlei weiter. Um eine fristgerechte Weiterleitung an die Staatskanzlei bis Dienstag, 31. Juli, zu gewährleisten, bittet die Stadt Saarbrücken darum, dass die Anträge bis spätestens Freitag, 27. Juli, im Posteingang der Zentralen Dienste und Ratsangelegenheiten der Landeshauptstadt vorliegen.
Für Rückfragen der Ehrenamtler zur Inanspruchnahme des Härtefallfonds stehen Mitarbeiter der Staatskanzlei unter Telefon (0681) 5 01 11 46 oder unter der E-Mail-Adresse haertefallfonds@ staatskanzlei.saarland.de zur Verfügung.
Sollte ein Schaden, beispielsweise an den Gebäuden der ehrenamtlichen Organisationen, so groß sein, dass nicht nur eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern der Fortbestand der Organisation bedroht ist, empfiehlt die Staatskanzlei zusätzlich einen Antrag auf Finanzhilfe beim Regionalverband zu stellen. Das Antragsformular ist unter www.saarland.de/237008.htm oder per E-Mail an hochwasserhilfe@rvsbr.de erhältlich.