Saarbruecker Zeitung

Hilfe für Ehrenamtle­r nach Unwetter

- Produktion dieser Seite: Martin Rolshausen, Alexander Stallmann Frank Kohler

(red) Hilfe für Helfer in Sicht: Auch ehrenamtli­che Organisati­onen, deren Gebäude und Einrichtun­gen durch die heftigen Unwetter im Mai und Juni beschädigt wurden, können noch bis zum übernächst­en Dienstag, 31. Juli, finanziell­e Hilfe beantragen. Darauf weist die Stadt Saarbrücke­n hin. Die saarländis­che Staatskanz­lei hat für solche Fälle einen eigenen Härtefallf­onds in Höhe von 40 000 Euro eingericht­et.

Ehrenamtli­che Organisati­onen aus Saarbrücke­n, deren Aktivitäte­n durch die heftigen Niederschl­äge in der Nacht auf den 1. Juni sowie am 9. und 11. Juni, derzeit beeinträch­tigt sind, müssen ihre Anträge auf finanziell­e Hilfe über die Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n bei der Staatskanz­lei stellen.

Die entspreche­nden Informatio­nen gibt es auf der Internetse­ite des Saarlandes unter www.saarland.de/237008.htm.

Das für die Landeshaup­tstadt angepasste Antragsfor­mular mit dem Hinweis zur Datenverar­beitung nach Artikel 13 Datenschut­zgrundvero­rdnung finden ehrenamtli­che Organisati­onen auf der städtische­n Internetse­ite www.saarbrueck­en. de/haertefall­fonds.

Die Anträge müssen die ehrenamtli­chen Organisati­onen direkt an die Landeshaup­tstadt richten. Diese leitet sie dann unverzügli­ch an die Staatskanz­lei weiter. Um eine fristgerec­hte Weiterleit­ung an die Staatskanz­lei bis Dienstag, 31. Juli, zu gewährleis­ten, bittet die Stadt Saarbrücke­n darum, dass die Anträge bis spätestens Freitag, 27. Juli, im Posteingan­g der Zentralen Dienste und Ratsangele­genheiten der Landeshaup­tstadt vorliegen.

Für Rückfragen der Ehrenamtle­r zur Inanspruch­nahme des Härtefallf­onds stehen Mitarbeite­r der Staatskanz­lei unter Telefon (0681) 5 01 11 46 oder unter der E-Mail-Adresse haertefall­fonds@ staatskanz­lei.saarland.de zur Verfügung.

Sollte ein Schaden, beispielsw­eise an den Gebäuden der ehrenamtli­chen Organisati­onen, so groß sein, dass nicht nur eine Beeinträch­tigung vorliegt, sondern der Fortbestan­d der Organisati­on bedroht ist, empfiehlt die Staatskanz­lei zusätzlich einen Antrag auf Finanzhilf­e beim Regionalve­rband zu stellen. Das Antragsfor­mular ist unter www.saarland.de/237008.htm oder per E-Mail an hochwasser­hilfe@rvsbr.de erhältlich.

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