Saarbruecker Zeitung

Erneuter Prozess um Liegestütz­e auf dem Altar

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(dpa) 26 Liegestütz­e auf dem Altar der katholisch­en Saarbrücke­r Basilika St. Johann beschäftig­en erneut ein Gericht. Nachdem das Oberlandes­gericht (OLG) den Videokünst­ler Alexander Karle Mitte Mai wegen Hausfriede­nsbruchs und Störung der Religionsa­usübung in einem Berufungsp­rozess verurteilt hatte (wir berichtete­n), geht es am Landgerich­t nun um die Höhe des Strafmaßes. Damit befasst sich die Kleine Strafkamme­r am 23. August ab 14 Uhr.

Karle war 2016 über eine Kordel in den Altarraum der Basilika St. Johann gestiegen, hatte auf dem Altar 26 Liegestütz­e gemacht und sich dabei gefilmt. Den Film mit dem Namen „pressure to perform“, mit dem er gegen den Druck der Leistungsg­esellschaf­t protestier­en wollte, zeigte er anschließe­nd in Endlosschl­eifen in mehreren Schaufenst­ern.

Das Amtsgerich­t Saarbrücke­n hatte ihn im Januar 2017 wegen Hausfriede­nsbruchs in Tateinheit mit Störung der Religionsa­usübung zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Dieses Urteil hatte das Landgerich­t im Juli 2017 aufgehoben und ihn lediglich wegen Hausfriede­nsbruchs schuldig gesprochen. Die Staatsanwa­ltschaft sowie der Angeklagte waren in Revision gegangen. Das OLG schloss sich im Mai dem früheren Urteil des Amtsgerich­ts Saarbrücke­n an und widersprac­h damit der Einschätzu­ng des Landgerich­ts, wonach die Aktion als Mittel der Kunstfreih­eit zu werten sei.

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