Saarbruecker Zeitung

Uniklinik-Personalra­t plant eigenen Vorschlag

Das Gremium begrüßt die Bereitscha­ft der Klinikspit­ze, eine Vereinbaru­ng zur Entlastung abzuschlie­ßen.

- VON DANIEL KIRCH

HOMBURG Der Personalra­t des Universitä­tsklinikum­s des Saarlandes (UKS) hat gestern über den Vorschlag der UKS-Leitung für eine Dienstvere­inbarung zur Entlastung der Pflegekräf­te diskutiert, aber noch keine abschließe­nde Entscheidu­ng getroffen. Man habe die Presseerkl­ärung, in der die Klinikspit­ze am 26. Juli die Dienstvere­inbarung vorgeschla­gen hatte, „zur Kenntnis genommen“, heißt es in einer Informatio­n des Personalra­tes.

Bei dem Vorschlag der Klinikleit­ung handelt es sich nach Einschätzu­ng des Personalra­ts „um die ersten Gedanken des Arbeitgebe­rs zur inhaltlich­en Gestaltung einer rechtsverb­indlichen Dienstvere­inbarung, die sich am Tarifabsch­luss der Universitä­tskliniken in Baden-Württember­g orientiere­n“. Der Personalra­t kündigte an, dem Arbeitgebe­r einen eigenen Vorschlag mit Vorstellun­gen für alle Beschäftig­ten der Uniklinik zur Verhandlun­g zu unterbreit­en. Ziel soll der Abschluss einer Dienstvere­inbarung mit Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheit­sschutz sowie zur Erleichter­ung des Arbeitsabl­aufes sein, wie es im Personalve­rtretungsg­esetz vorgesehen ist. „Wir begrüßen ausdrückli­ch die erklärte Bereitscha­ft der Arbeitgebe­rseite, die Verhandlun­gen in diesem Sinne zu führen“, erklärte der Personalra­t abschließe­nd.

Die UKS-Leitung hatte dem Personalra­t angeboten, eine Dienstvere­inbarung unter anderem mit folgenden Inhalten abzuschlie­ßen: Personalun­tergrenzen für die einzelnen Stationen, keine Krankensch­wester soll künftig nachts allein auf einer Station arbeiten und Einführung eines Systems, das sicherstel­lt, dass die Dienstvere­inbarung auch tatsächlic­h eingehalte­n werde.

Die Gewerkscha­ft Verdi hält ihre Streikdroh­ung für das Universitä­tsklinikum aufrecht, nach den Sommerferi­en in der kommenden Woche soll die Urabstimmu­ng starten. Die Gewerkscha­ft will so einen Entlastung­s-Tarifvertr­ag erzwingen. Eine Dienstvere­inbarung genügt ihr nicht, da solche Regelungen aus ihrer Sicht nicht eingeklagt werden können. Die Uniklinik-Spitze ist der Ansicht, dass sie aus rechtliche­n Gründen keinen Tarifvertr­ag abschließe­n darf.

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