„Einen Hitze-Alarmplan gibt es bei uns nicht“
Frankreich hat aus dem Sommer 2003 gelernt. Forbach sorgt sich um seine Senioren. Saarbrücken und der Regionalverband passen.
schlägt und verkündet, dass der Plan Canicule mit Stufe orange in Kraft tritt, rufen wir die Registrierten systematisch an, und fragen, ob sie Hilfe brauchen“, schildert der Leiter des Sozialamtes, was dann passiert. Wenn sich am Telefon niemand melde, schicke man jemanden zu der Adresse, um nachzusehen, ob die Person verreist ist oder ob sie Hilfe braucht.
Die Stadt arbeitet dabei eng mit Sozial- und Pflegediensten zusammen. Wenn es nötig ist, so sagt Adam, bringe man den Betroffenen auch Trinkwasser vorbei oder Wasserzerstäuber, die gerade Senioren, deren Fähigkeit zum Schwitzen reduziert ist, zum Befeuchten und Abkühlen der Haut empfohlen werden. „Oftmals“, fügt Adam hinzu, „erfahren wir dann noch von anderen Problemen, wir rufen gegebenenfalls auch den Arzt an oder informieren die Familie.“
Größere Kommunen wie Metz haben Vorkehrungen getroffen, um Senioren, wenn es bei ihnen daheim zu heiß ist, auch vorübergehend in klimatisierten Pflegeeinrichtungen unterzubringen. Darüber hinaus sind die Kommunen auch gehalten, die Bevölkerung für die Gefahr der Überhitzung zu sensibilisieren und sie zu informieren, was man dagegen tun kann.
„Das machen wir meist in Form von Faltblättern, mithilfe der Presse und mit Hinweisen auf den kommunalen Webseiten“, sagt Adam. Städte wie Straßburg oder Metz verzeichnen auf ihren Seiten sogar, wo man im Stadtgebiet Toilettenanlagen, Brunnen zum Abkühlen oder Trinkbrunnen findet.
Wie aber sieht es auf deutscher Seite mit Präventionsmaßnahmen bei den Kommunen aus? Saarbrücken selbst treffe keine besonderen Vorkehrungen, teilt die Stadtpressestelle mit und verweist an den Regionalverband, da diesem das Gesundheitsamt unterstehe.
„Einen Hitze-Alarmplan wie in Frankreich gibt es bei uns wohl nicht, eine gesetzliche Informationspflicht durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu dieser Thematik besteht ebenfalls nicht explizit“, sagt Lars Weber, Pressesprecher
des Regionalverbandes. Laut dem saarländischen Gesundheitsdienstgesetz hätten die Gesundheitsämter dafür Sorge zu tragen, dass allgemein Informationen zur Abwendung von Umweltgefahren vorhanden seien und vermittelt würden. Dafür könne man, so sagt Weber, vor allem auf die Webseite der Landesregierung im Themenportal „Gesundheit“https://www. saarland.de/70927.htm verweisen. Man habe jetzt aber auch einen Link zu dieser Seite auf die Homepage des Regionalverbandes gesetzt.