Mord-Anklage nach Todesfahrt von Saarwellingen
Mit Tempo 130 soll der 26-Jährige durch den Ort gerast sein. Eine Mutter und ihr Kind starben. War ein Krampfanfall Schuld? Der Staatsanwalt nimmt das dem Raser nicht ab.
SAARBRÜCKEN (SZ) Nach einem Unfall mit zwei Toten in Saarwellingen soll sich ein 26-Jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Der Mann sei viel zu schnell gefahren und habe auch noch auf seinem Handy getippt, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Er fuhr vor einem Jahr ungebremst auf ein Auto, in dem eine Mutter und ihre zwölfjährige Tochter saßen.
Während er über die Hauptverkehrsstraße raste, soll er gleichzeitig Textnachrichten mit seinem Mobiltelefon
versendet haben.
SAARWELLINGEN Zwei Tote und mehrere Verletzte waren die schreckliche Bilanz des Verkehrsunfalls in Saarwellingen vor knapp einem Jahr. Ein junger Mann soll damals mit mindestens 130 Kilometern pro Stunde über die Bahnhofstraße durch den Ort gerast sein, wo nur Tempo 50 erlaubt ist. Wegen dieses Unglücks muss sich der Unfallfahrer jetzt verantworten. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hat Anklage „wegen Mordes durch rücksichtslose Fahrweise“erhoben. Demnächst steht der Prozess vor dem Landgericht an.
Aus Sicht der Ermittler soll sich der tragische Zwischenfall am 23. August vergangenen Jahres wie folgt zugetragen haben: Der damals 26-Jährige war im dichten Feierabendverkehr mit seinem VW-Golf Richtung Ortsmitte unterwegs. Dabei scherte er sich nicht um die Geschwindigkeitsbegrenzung. Während er über die Hauptverkehrsstraße raste, soll er gleichzeitig Textnachrichten mit seinem Mobiltelefon versendet haben. In halsbrecherischer Manier soll er Autos überholt und einem entgegenkommenden Lastwagen gefährlich nahe gekommen sein.
Dann passierte es: Der 26-Jährige fuhr ungebremst auf einen Peugeot auf. Darin saßen eine Frau (42) und deren Tochter (12). Die Mutter starb noch an der Unfallstelle, das Mädchen erlag zwei Monate später seinen Verletzungen in einer Klinik. Denn: Durch den immensen Aufprall schleuderte das Auto der 42-Jährigen gegen ein Haus, einen Treppenaufgang, einen Ford sowie einen Mercedes-Transporter. Unterdessen knallte das Auto des Mannes gegen einen Mazda auf der Gegenfahrbahn. Dessen Fahrer wurde schwer an der Hand verletzt. Trümmer trafen einen Fußgänger, der dadurch Schnittwunden erlitt.
Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Beschuldigte unter anderem die tödlichen Verletzungen durch seinen Fahrstil „zumindest billigend in Kauf genommen hatte“. Die Angaben bei seiner Vernehmung, er sei an Epilepsie erkrankt und habe die Tragödie wegen eines Krampfanfalls verursacht, kaufen ihm die Ermittler nicht ab. Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf Zeugenangaben über die Fahrweise des Angeklagten kurz vor der Katastrophe. Außerdem haben Fahnder ein Video ausgewertet, welches seinen Angaben widerspricht. Ein ärztliches Gutachten schließe einen Krampf zum fraglichen Zeitpunkt aus. Ein Prozesstermin steht noch aus. Der Angeklagte bleibt bislang auf freiem Fuß.