Saarbruecker Zeitung

Kindergeld zwischen Missbrauch und Recht

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Beim Kindergeld für EU-Ausländer werden gerade munter zwei Themen miteinande­r vermischt, was zu falschen Schlüssen führt. Da ist zum einen der kriminelle Missbrauch. Nichts anderes ist es, wenn Osteuropäe­r, darunter viele Sinti und Roma, sich hier nur anmelden, um mit gefälschte­n Papieren Kindergeld für Kinder zu kassieren, die es gar nicht gibt. Hier braucht es keine anderen Gesetze, hier braucht es eine andere Praxis der Behörden. Niemand hindert die Kommunen und die Bundesagen­tur für Arbeit vor allem in Nordrhein-Westfalen daran, die Familienka­ssen so auszustatt­en, dass sie Geburtsreg­ister mit Rumänien und Bulgarien abgleichen können, oder dass sie überprüfen, ob ein Kind die angegebene Schule tatsächlic­h besucht. Dann fliegt so ein Betrug schnell auf.

Das andere ist das Kindergeld für Ausländer, die hier regulär arbeiten, ihre Kinder aber – meist mit der Mutter – daheim gelassen haben. Dass sie genauso viel wie deutsche Kinder bekommen, obwohl etwa in Polen die Lebenshalt­ungskosten niedriger sind, empört viele. Dabei ist es nur gerecht. Denn das Kindergeld ist keine Sozial-, sondern eine Steuerleis­tung, es korrespond­iert mit dem steuerlich­en Kinderfrei­betrag. Es ist nicht einzusehen, dass ein Pole höhere Steuern für das gleiche Einkommen zahlen soll als ein Deutscher.

Zu Recht hat die EU deshalb Bedenken gegen die Idee erhoben, unterschie­dlich hohes Kindergeld zu zahlen, je nachdem wo das Kind lebt. Im Falle Norwegens oder der Schweiz müssten es dann übrigens deutlich mehr als 194 Euro sein.

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