Saarbruecker Zeitung

Mieter muss Mängel sofort melden

- Produktion dieser Seite: Lothar Warscheid Thomas Sponticcia

(wbü) Mieter sind verpflicht­et, den Vermieter zeitnahe darüber zu informiere­n, wenn sich in der Wohnung Mängel zeigen, zum Beispiel eine Schimmelbi­ldung an den Wänden. Geschieht das nicht, so können sie sich schadeners­atzpflicht­ig machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs hervor (Az.: VIII ZR 317/13).

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