Mieter muss Mängel sofort melden
(wbü) Mieter sind verpflichtet, den Vermieter zeitnahe darüber zu informieren, wenn sich in der Wohnung Mängel zeigen, zum Beispiel eine Schimmelbildung an den Wänden. Geschieht das nicht, so können sie sich schadenersatzpflichtig machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VIII ZR 317/13).