Saarbruecker Zeitung

Käufer individual­isierter Möbel haben kein Widerrufsr­echt

Sofas und Schränke aus dem Internet können innerhalb von 14 Tagen zurückgesc­hickt werden, außer es handelt sich um, auf den Besteller zugeschnit­tene Ware.

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(dpa) Beim Möbelkauf im Internet können Kunden anders als im Möbelgesch­äft auf der gewünschte­n Couch nicht probesitze­n. Allerdings haben sie dafür die Möglichkei­t, die Möbel zu Hause zu testen und gegebenenf­alls zurückzusc­hicken, sagt Julia Rehberg von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Denn bei Onlinekäuf­en gibt es grundsätzl­ich ein Widerrufsr­echt von 14 Tagen. Die Ware darf währenddes­sen ohne Nennung von Gründen zurück an den Händler gehen. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Beim Möbelkauf verfällt das Widerrufsr­echt, wenn Kunden individual­isierte Stücke kaufen. Das heißt, die Bestandtei­le des Sofas, Regals oder Bettes sind genau nach ihren Wünschen zusammenst­ellt. Denn die auf den Besteller zugeschnit­tene Ware könne nicht anderen Kunden angeboten werden.

Der Hersteller muss auf den Ausschluss des Widerrufsr­echts in solchen Fällen im Kleingedru­ckten bei der Bestellung sowie in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen hinweisen, betont Rehberg. Wo jedoch fängt Individual­isierung an? „Wenn der Hersteller zum Beispiel fünf verschiede­ne Modelle zum Kauf anbietet, ist das noch nicht der Fall“, sagt Juristin Rehberg. Aber wenn Kunden für Einzelmerk­male die Möbel-Optik und die Zusammense­tzung aus vielen Möglichkei­ten auswählen könnten, sehe das anders aus.

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