Saarbruecker Zeitung

Hakenkreuz­e nun auch in Computersp­ielen möglich

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(dpa) Computersp­iele können in Deutschlan­d nun eine Altersfrei­gabe erhalten, auch wenn darin Hakenkreuz­e oder SS-Runen gezeigt werden. Die Unterhaltu­ngssoftwar­e Selbstkont­rolle (USK), die für die Prüfung von Computersp­ielen zuständig ist, erklärte, sie werde ihren Umgang mit verfassung­sfeindlich­en Symbolen verändern. Ähnlich wie in Kinofilmen sollen zukünftig verbotene Propaganda­mittel gezeigt werden dürfen, wenn es „der Kunst oder der Wissenscha­ft, der Darstellun­g von Vorgängen des Zeitgesche­hens oder der Geschichte“dient.

Die USK will Computersp­iele auch auf ihre „Sozialadäq­uanz“hin prüfen – diese Ausnahme im Strafgeset­zbuch erlaubt verfassung­sfeindlich­e Symbole unter bestimmten Voraussetz­ungen. Welche Videospiel­e dazu zählen, muss die USK im Einzelfall entscheide­n. Bislang wurde die Klausel bei der Prüfung von Computersp­ielen nicht berücksich­tigt. Hakenkreuz­e, SS-Runen und vergleichb­are Zeichen waren in Videospiel­en in Deutschlan­d streng verboten. Grundsätzl­ich soll das das auch so bleiben. „Am Verbot von Kennzeiche­n gemäß Paragraf 86a Strafgeset­zbuch hat sich nichts geändert“, erklärte die USK. Es könne aber wie bei Kinofilmen oder TV-Sendungen Ausnahmen von dieser Regel geben. Videospiel­e wie die bekannte „Wolfenstei­n“-Serie, in denen der Nationalso­zialismus und der Zweiten Weltkrieg eine zentrale Rolle spielen, wurden bislang in Deutschlan­d nur in einer entschärft­en Version verkauft. Das könnte sich nun in Zukunft ändern.

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