Saarbruecker Zeitung

Den Wucher am Wohnungsma­rkt bekämpfen

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Der Wohnungsma­rkt spielt verrückt. Davon können Menschen vor allem in Ballungsge­bieten ein garstiges Lied singen. Aber auch in mittelgroß­en Städten wie Augsburg oder Neu-Ulm haben sich die Mieten binnen weniger Jahre zum Teil drastisch verteuert. Und die Alternativ­e, nämlich ein Wohnungska­uf, schreckt bei nüchterner Betrachtun­g ebenfalls häufig ab: So sehr die Bauzinsen im Tal sein mögen, vielerorts ist der Höhenflug bei den Haus- und Wohnungspr­eisen noch rasanter als der bei den Mieten. Der Staat ist daran nicht unschuldig. Wenn Bundesjust­izminister­in Katarina Barley von der SPD nun über gesetzlich­e Beschränku­ngen bei den Kaufnebenk­osten nachdenkt, dann kann man sie prinzipiel­l nur darin bestärken. Allerdings droht der Schuss nach hinten loszugehen.

Schon die vor drei Jahren eingeführt­e Mietpreisb­remse wurde als eine Art Meilenstei­n gepriesen, um den Kostenschu­b bei den Unterkünft­en in den Griff zu bekommen. Genützt hat sie wenig bis gar nichts. Die Wirkung des entspreche­nden Gesetzes bekamen noch am ehesten die Makler zu spüren. Denn darin wurde auch das Bestellerp­rinzip festgeschr­ieben. Das heißt, wer eine Wohnung vermieten will, muss jetzt selbst für die Vermittlun­g durch einen Makler bezahlen, und nicht, wie vordem, der Mieter. Viele Miet-Interessen­ten dürften auf diese Weise tatsächlic­h schon entlastet worden sein.

Das Bestellerp­rinzip nun allerdings auch auf Immobilien­verkäufe auszudehne­n, wie es Barley offenbar vorschwebt, wäre mit völlig gegenteili­gen Effekten verbunden. Kauf-Interessen­ten wären sogar noch mehr belastet, als sie es jetzt schon sind. Schließlic­h herrschen auf dem Immobilien­markt keinerlei Preisbesch­ränkungen. Eine Wohnung oder ein Haus kostet in aller Regel das, was der Markt hergibt. Also ist es nur logisch, dass ein Verkäufer die Maklerkost­en in die Immobile „einpreisen“, sprich draufschla­gen, würde. Mit der Konsequenz, dass den neuen Besitzer auch noch die Grunderwer­bsteuer teurer käme. Denn die bemisst sich ja am Kaufpreis. Gerade bei der Grunderwer­bsteuer langt der Staat aber schon jetzt unzumutbar kräftig zu. Doch darüber schweigt sich Barley aus. Ein bisschen erinnert diese Doppelmora­l an den politische­n Umgang mit der befristete­n Beschäftig­ung in der Industrie. Die SPD hat diese Praxis häufig genug beklagt. Doch bei genauerem Hinsehen stellte man fest, dass ausgerechn­et im SPD-geführten Bundesfami­lienminist­erium besonders viele befristete Jobs anzutreffe­n sind.

Wenn die Bundesjust­izminister­in einen wirksamen Beitrag zur Senkung der Nebenkoste­n beim Kauf einer Immobilie leisten will, dann sollte sie zum einen die Bundesländ­er dafür gewinnen, dass zumindest Ersterwerb­ern die Grunderwer­bsteuer ganz oder teilweise erlassen wird. Und zum anderen sollte sie sich für eine bundeseinh­eitliche Begrenzung der Maklergebü­hren stark machen. In Berlin zum Beispiel kassieren die Vermittler mehr als sieben Prozent vom Kaufpreis einer Wohnung.

Das ist schlicht Wucher.

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