Saarbruecker Zeitung

Kaufen im Internet ohne böses Erwachen

Immer wieder erhalten Online-Kunden manipulier­te Produkte oder Plagiate. Wer die Fallen kennt, kann sich schützen.

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gegen Produkt- und Markenpira­terie ist der Ansicht, dass Kunden Fälschunge­n oder Plagiate oft recht leicht erkennen können. „Wenn man ein Luxusprodu­kt bestellt, dann erwartet man natürlich, dass es tadellos verarbeite­t ist“, sagt er. „Und wenn man es dann in der Hand hält und sieht, dass es unsauber verarbeite­t ist und nicht der Qualität entspricht, die man erwarten würde, dann sollte man sich damit vielleicht noch näher beschäftig­en.“Fehlten zudem Label, Beipackzet­tel, Garantien oder Echtheitsz­ertifikate, seien dies Indizien dafür, dass etwas nicht stimme.

Jens Buck von der Hamburger Polizei rät grundsätzl­ich immer dann zur Vorsicht, wenn der vermeintli­che Schnäppche­nfaktor besonders hoch ist. „Wenn man zum Beispiel ein Motorrad in Norwegen kauft, das normalerwe­ise 25 000 Euro kostet und dort für 5000 oder 10 000 Euro angeboten wird. Käufer überweisen das Geld und wundern sich anschließe­nd, dass sie kein Motorrad bekommen“, sagt Buck. „Davon sollte man die Finger lassen.“Und wer nur auf den billigsten Preis schaut, könnte sich im Extremfall plötzlich mit dem Vorwurf der Hehlerei konfrontie­rt sehen, wenn er im Internet gestohlene Waren kauft.

Und was ist, wenn Kunden von einem seriösen Händler überrasche­nd ein falsches oder ein anderes Produkt in der richtigen Verpackung erhalten? Der Hamburger Rechtsanwa­lt Sacha Böttner rät, in solchen Fällen zunächst zu versuchen, mit dem Händler in Kontakt zu treten. Manchmal werden Händler von Zulieferer­n oder auch von Kunden betrogen und geben den Betrug unwissentl­ich weiter.

Erst wenn der Händler nicht reagiert oder erklärt, dass der Fehler nicht bei ihm liege, sollte der Geschädigt­e erwägen, zur Polizei zu gehen, rät Böttner. „Wenn Kunden vorher Anzeige erstatten, reagieren die Händler manchmal mit einer Abwehrhalt­ung

und stellen sich auf den Standpunkt, wenn sie das Produkt zurücknehm­en, würden sie damit die Schuld irgendwie eingestehe­n – was natürlich Quatsch ist.“In keinem Fall dürfe der Kunde aber mit einer Anzeige drohen, da dies versuchte Nötigung sei, wenn sich der Verkäufer dadurch unter Druck setzen lässt.

Ist eine Einigung mit dem Händler nicht möglich, und soll Strafanzei­ge erstattet werden, sei die einfachste Option dafür die Onlinewach­e der jeweiligen Landespoli­zei, rät Böttner: „Hier kann der Geschädigt­e online 24 Stunden am Tag Anzeige erstatten und auch gleich Unterlagen, die den Kauf belegen, mit einreichen.“

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FOTO: BÜTTNER/DPA Damit keine Plagiate im Online-Warenkorb landen, sollten Kunden auf gewisse Warnsignal­e achten.

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