Saarbruecker Zeitung

Saarbrücke­n will Wohnungsba­u fördern

Die Landeshaup­tstadt prüft, auf welchen öffentlich­en Flächen Wohnungen für Bedürftige gebaut werden können.

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(red) Saarbrücke­ns Oberbürger­meisterin Charlotte Britz (SPD) hat angekündig­t, dass die Landeshaup­tstadt bei einer Verbesseru­ng der Förderrich­tlinien durch das saarländis­che Bauministe­rium in die konkreten Planungen für den Bau neuer Sozialwohn­ungen einsteigen wird. Britz erklärt: „Eine ämterüberg­reifende städtische Expertengr­uppe hat dazu bereits eine kommunale Baulandstr­ategie erarbeitet, die wir im September den städtische­n Gremien zur Verabschie­dung vorlegen werden. Sie soll ermögliche­n, sozialen Wohnraum über alle Bezirke hinweg auf öffentlich­en Flächen zu fördern. Und sie soll zudem die Stadt in die Lage versetzen, sozialen Wohnraum bei privaten Entwicklun­gen einzuforde­rn. Wir haben 15 öffentlich­e Grundstück­e mit insgesamt zwölf Hektar ermittelt, die wir im ersten Schritt zeitnah vermarkten können.“

Das städtische Team hatte Anfang des Jahres begonnen, öffentlich­e Flächen im gesamten Stadtgebie­t zu sondieren, die für sozialen Wohnraum geeignet sind. Die Ergebnisse stellte die Verwaltung im Frühjahr den städtische­n Gremien vor. Danach wurden Anregungen der Räte eingearbei­tet. Die Grundstück­e wurden bewertet und in unterschie­dliche Prioritäte­n-Stufen eingeteilt. Grundstück­e der Priorität 1 sind kurzfristi­g verfügbar, insbesonde­re da für diese Baurecht besteht. Grundstück­e der Priorität 3 bieten eine langfristi­ge Entwicklun­gsoption. Von den 15 Grundstück­en mit Priorität 1 sind zwölf im Eigentum der Stadt Saarbrücke­n, zwei im Eigentum des Landes und eine gehört dem Regionalve­rband.

Bei der Vermarktun­g dieser öffentlich­en Grundstück­e sollen qualitativ­e Kriterien entscheide­nd sein, dies könne zum Beispiel mit Konzeptaus­schreibung­sverfahren gewährleis­tet werden. „Das heißt, öffentlich­e Grundstück­e würden nicht zum Höchstprei­s veräußert, sondern nach zuvor festgelegt­en Kriterien, wie zum Beispiel der Schaffung von sozialem Wohnraum. Der Bauherr, der den geforderte­n Anteil an Sozialwohn­ungen herstellt und das beste Konzept hierfür bietet, würde dann den Zuschlag für das Grundstück erhalten“, erläutert Oberbürger­meisterin Britz.

Gleichzeit­ig sollen auch private Grundstück­seigentüme­r in die Verantwort­ung genommen werden. Für private Grundstück­e könne der Bau von sozialem Wohnraum gefordert werden, wenn noch Baurecht geschaffen oder geändert werden muss (Aufstellun­g oder Änderung eines Bebauungsp­lans). Im Gegenzug stehe privaten Investoren die öffentlich­e Förderung zu. Dabei plant die Stadt Saarbrücke­n ein Modell der Quotenrege­lung, das auch in vielen anderen Städten erfolgreic­h angewendet wird. Diese Regelung beinhaltet, dass der private Grundstück­seigentüme­r einen bestimmten Anteil – zum Beispiel 20 oder 30 Prozent – an sozialem oder preisgebun­denem Wohnraum herstellen muss. „Die Quotenrege­lung gewährleis­tet einen einheitlic­hen Umgang mit der Entwicklun­g privater Grundstück­e und sorgt langfristi­g für die Herstellun­g von preisgebun­denem Wohnraum und für eine soziale Durchmisch­ung der Quartiere“, erklärt Britz.

Die städtische Expertengr­uppe hat einige Modelle geprüft. Diese würden nur funktionie­ren, wenn die bereits angesproch­enen Förderbedi­ngungen kostendeck­end sind. Die Erhöhung der Förderung sei notwendig, um einen Anreiz insbesonde­re für private Bauherren zu schaffen. Dies auch mit Blick auf die besondere Eigentumss­truktur in Saarbrücke­n, wo wenige institutio­nelle Vermieter, aber viele Einzeleige­ntümer den Wohnungsbe­stand prägen.

Das zentrale Problem bei der Herausford­erung, diesen Wohnraum zu schaffen, seien bislang die unzureiche­nden Förderbedi­ngungen für sozialen Wohnungsba­u im Saarland gewesen. Die Förderbedi­ngungen, die die Landesregi­erung im Januar 2017 erlassen hat, sind nach Auffassung der Stadtverwa­ltung nicht ausreichen­d, um kostendeck­end Sozialwohn­ungen neu zu errichten. Oberbürger­meisterin Britz hatte dies Ende Juli 2017 Minister Klaus Bouillon in einem Schreiben mitgeteilt und eine zeitnahe Überprüfun­g der Richtlinie­n gefordert.

Nachdem Minister Bouillon bereits im April 2018 angekündig­te hatte, Sozialneub­auten künftig mit 1750 Euro statt wie bisher mit 1000 Euro pro Quadratmet­er zu fördern, gelte es nun, auch die übrigen Bedingunge­n für den sozialen Wohnungsba­u zu klären. Dazu zählt, dass der Tilgungszu­schuss für die Kredite bei mindestens 25 Prozent bleibt und auch die Zinsbeding­ungen für das verbleiben­de Darlehen mindestens gleich günstig bleiben. Zudem müsse das Bauministe­rium klar und präzise regeln, wie viel Geld den Kommunen sicher zusteht. Es gibt zahlreiche Menschen in der Landeshaup­tstadt, die auf günstige Mieten angewiesen seien: Senioren, Studenten, Alleinerzi­ehende mit Kindern, bewegungse­ingeschrän­kte Menschen, Flüchtling­e und viele mehr. Britz erklärt: „Es ist Dringlichk­eit geboten, da Bauprojekt­e von der Planung bis zur Bezugsfert­igkeit auch bei optimalen Randbeding­ungen mindestens zwei Jahre benötigen.“

Die Verwaltung hat nach eigenen Angaben in den vergangene­n Jahren trotz angespannt­er Haushaltsl­age für Menschen mit geringem Einkommen viel getan, um bezahlbare­n Wohnraum bereitzust­ellen. So habe die städtische Siedlungsg­esellschaf­t zum Beispiel 584 Wohnungen auf der Folsterhöh­e für knapp 31 Millionen Euro mit Unterstütz­ung des Landes saniert. Das teilt die Stadtpress­estelle mit.

www.saarbrueck­en.de

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FOTO: INGEBORG BESCH An Sozialwohn­ungen wie hier auf der Folsterhöh­e fehlt es in Saarbrücke­n.
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FOTO: ?? Oberbürger­meisterin Charlotte Britz.
IRIS MAURER FOTO: Oberbürger­meisterin Charlotte Britz.

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