Saarbruecker Zeitung

Was ist eine Immobilie eigentlich wert?

Was sollte ich für meine Immobilie verlangen? Antwort kann ein Gutachten geben. Welches in Frage kommt, hängt vom Haustyp ab.

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Fachgutach­ter (BDSF), aber etwa auch Industrie- und Handelskam­mern oder Immobilien­makler Ansprechpa­rtner.

Ermittelt wird der Verkehrswe­rt einer Immobilie auf Basis des Baugesetzb­uches, der Immobilien­wertermitt­lungsveror­dnung und der Wertermitt­lungsricht­linien, erläutert der Dortmunder Architekt und Bauberater Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigent­um in Bonn. Ein Faktor bei der Wertermitt­lung sind das Grundstück und seine Lage – Stadt oder ländliche Gegend –, der andere Faktor ist das Gebäude und sein Zustand. Je nach Immobilie wird für die Wertermitt­lung das Sachwertve­rfahren, das Vergleichs­wertverfah­ren oder das Ertragswer­tverfahren zugrunde gelegt.

„Bei Ein- und Zweifamili­enhäusern wird in der Regel das Sachwertve­rfahren angewendet“, erklärt BDSF-Mitglied Jens-Olaf Brück. „Grundlage für die Bodenricht­werte ist nicht der „Markt“in Form von Angeboten verkaufswi­lliger Eigentümer“, sagt er. Vielmehr ermittelt der Gutachtera­usschuss die Werte auf Grundlage der tatsächlic­h abgeschlos­senen Kaufverträ­ge. Der Gebäudesac­hwert resultiert aus den Herstellun­gskosten für die Immobilie. Dabei spielt natürlich auch das Alter des Gebäudes eine Rolle. „Je älter die Immobilie ist, desto größer ist die Wertminder­ung“, so Szubin. Ein Gebäude, das älter als 80 Jahre ist, hat kaum noch Zeitwert – es sei denn, es wurde im Laufe der Jahre saniert. Pluspunkte gibt es etwa für eine nachträgli­ch erfolgte Fassadendä­mmung oder eine Photovolta­ik-Anlage.

Das Vergleichs­wertverfah­ren wird in der Regel bei der Wertermitt­lung vergleichb­arer Grundstück­e sowie Reihen- und Doppelhäus­ern angewendet. Basis für die Wertermitt­lung ist die Kaufpreiss­ammlung des Gutachtera­usschusses. Bei der Berechnung des Verkehrswe­rtes werden der Bodenwert des Grundstück­s sowie der Gebäudeert­ragswert, der sich aus den Mieteinnah­men und den Kosten für die Bewirtscha­ftung der Immobilie ergibt, zugrunde gelegt.

Egal welches Verfahren bei der Bewertung der Immobilie angewandt wird: Das Gutachten ist umfangreic­h. Es kann bis zu 30 Seiten und mehr umfassen. „Zunächst prüft der Sachverstä­ndige Unterlagen wie etwa Grundbuch, Lageplan, Altlastenk­ataster und dergleiche­n mehr“, erläutert Szubin. Anschließe­nd muss das Objekt besichtigt werden. Vorhandene­s Datenmater­ial wird mit der Immobilie abgegliche­n. Dabei gibt es beispielsw­eise auch Messungen, etwa über eventuelle Feuchtigke­it in den Wänden. Wer ein Wertgutach­ten für seine Immobilie in Auftrag gibt, hält es im Schnitt nach vier bis sechs Wochen in den Händen.

Die Kosten des Gutachtens hängen von der Hausgröße, aber auch vom Aufwand des Gutachters ab. Bei einem Einfamilie­nhaus kostet ein Gutachten in der Regel zwischen 1000 und 15 00 Euro plus Mehrwertst­euer. Rein theoretisc­h sind auch Kurzgutach­ten mit einem Umfang von zwei bis drei Seiten möglich. Entspreche­nd niedriger sind die Kosten. Der Nachteil: Kurzgutach­ten sind nicht gerichtsfe­st. Die Gutachten sind ein Jahr gültig.

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FOTO: SCHMIDT/VPB/DPA-TMN Die Wertermitt­lung einer Immobilie durch einen Gutachter kann sehr umfangreic­h sein.

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