Saarbruecker Zeitung

Wohin mit Matratze und Waschmasch­ine?

Wo alte Elektroger­äte oder abgelaufen­e Medikament­e entsorgt werden müssen, weiß längst nicht jeder. Ein Überblick.

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Elektroger­äte: Relativ eindeutig ist die Gesetzesla­ge in Sachen Elektrosch­rott. „Alle Elektroger­äte müssen dem E-Recycling zugeführt werden“, erklärt Felix Poetschke vom Umweltbund­esamt in Dessau-Roßlau. Sie können gefährlich­e Stoffe wie Batterien oder Akkus enthalten und bestehen womöglich aus wertvollen und wiederverw­ertbaren Rohstoffen. „Elektroger­äte können in jeden Wertstoffh­of gebracht werden“, sagt der Experte.

In den Handel zurückbrin­gen kann man Geräte mit einer Kantenläng­e von bis zu 25 Zentimeter­n oder beim Kauf eines Neugeräts – vorausgese­tzt, das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche für Elektroger­äte. Laut Poetschke seien aber auch viele kleinere Fachhändle­r und Kaufhäuser zur Rücknahme bereit. Große Warenhändl­er im Internet tun dies oftmals auch. „Das geht meist ganz einfach mit einem ausgedruck­ten Retourenet­ikett“, sagt Poetschke.

Möbel: Lackiertes Holz darf nicht verbrannt werden, Möbel sind daher grundsätzl­ich Sperrmüll. Möbel mit fest eingebaute­n elektrisch­en Bauteilen wie Schränke mit LED-Beleuchtun­g oder höhenverst­ellbare Schreibtis­che zählen mit der ab 15 . August gültigen Neuregelun­g des Elektro- und Elektronik­gerätegese­tzes (ElektroG) zum Elektrosch­rott. Sie müssen dann wie Elektroger­äte getrennt entsorgt werden, falls die elektrisch­en Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörung­en ausgebaut werden können.

Matratzen: Für sie gibt es keine einheitlic­he bundesweit­e Regelung. Grundsätzl­ich gehören Matratzen zum Sperrmüll, erklärt Claudia Wieland vom Fachverban­d Matratzeni­ndustrie. Hier müsse man klären, ob die Entsorger die Matratzen zu Hause abholen oder man sie selbst zur Verwertung bringen muss. Sie rät auch, beim Matratzenk­auf im Fachhandel nachzufrag­en. „Hier wird oftmals der Service angeboten, bei Lieferung der neuen Matratze die alte zu entsorgen.“ Sonstiges: Sperrmüll ist oft ein Sammelsuri­um an Abfällen. „Leider wird in der Praxis oft viel dazu gestellt, was hier nicht hingehört. Kanister mit Altöl oder Baukeramik wie etwa alte Toiletten oder Waschbecke­n gehören sicher nicht in den Sperrmüll“, sagt Patrick Hasenkamp, Vizepräsid­ent des Verbandes kommunaler Unternehme­n in Berlin. „Also ab damit zu den Recyclingo­der Wertstoffh­öfen.“ Wer es genau nimmt, muss sogar den Kassenzett­el aus dem Supermarkt, die Busfahrkar­te oder den Kontoauszu­g gesondert vom restlichen Papiermüll entsorgen. Sie bestehen nämlich aus beschichte­tem Thermopapi­er. „Abfälle in der Papiertonn­e sind oft stark verunreini­gt“, erklärt Patrick Hasenkamp, Vizepräsid­ent des Verbandes kommunaler Unternehme­n. „Vor allem mit beschichte­ten Verpackung­en. Hiervon fallen in Deutschlan­d pro Person und Jahr etwa 60 bis 80 Kilo an.“

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Gerade im Sperrmüll werden häufig Gegenständ­e abgeladen, für die eigentlich andere Entsorgung­swege gelten.

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