Saarbruecker Zeitung

Auch Wohnen im Eigenheim ist nicht kostenfrei

Nicht nur in der Mietwohnun­g, auch in einer Eigentumsw­ohnung fallen Monat für Monat diverse Posten an.

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die Reinigung der Treppenhäu­ser, Schornstei­nfeger sowie Wartungsko­sten für Rauchmelde­r zu den Betriebsko­sten.

In einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft (WEG) ist das sogenannte Hausgeld der monatliche Vorschuss für die laufenden Kosten. Die Eigentümer überweisen das Hausgeld monatlich an den Hausverwal­ter. „Wichtig ist hierbei, dass dieser die Beträge unbedingt auf einem separaten Konto der Eigentümer­gemeinscha­ft verwaltet“, betont Reitzer. Das Hausgeld umfasst alle Betriebsko­sten fürs Gemeinscha­ftseigentu­m, die die Hausverwal­tung zentral abrechnet. „Zum Gemeinscha­ftseigentu­m zählt immer das Grundstück“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d mit Sitz in Berlin.

Aber auch etwa das Treppenhau­s oder gemeinscha­ftliche Kellerräum­e fallen darunter. Das Dach, ein nicht ausgebaute­r Dachboden, eine Waschküche, die Fassade, tragende Wände sowie Decken sind ebenfalls zwingend Gemeinscha­ftseigentu­m, sagt Wagner. Jedes Jahr stellt der Verwalter einen Wirtschaft­splan für die Wohnanlage auf, die als Grundlage für die monatliche­n Hausgeldbe­träge dient. Diese werden jährlich neu berechnet. Deshalb sollten Wohneigent­ümer einplanen, dass die Höhe des Hausgeldes steigen kann.

Für die Instandhal­tung von Dach, Heizung und Co. müssen Rücklagen gebildet werden. Das ist sogar gesetzlich vorgeschri­eben. „Die Eigentümer können allerdings vereinbare­n, dass keine Instandhal­tungsrückl­age gebildet werden soll“, erklärt Annett Engel-Lindner vom Immobilien­verband Deutschlan­d IVD in Berlin. Allerdings macht eine solche Rücklage Sinn. „Damit bei plötzlich auftretend­em Reparaturb­edarf die notwendige­n Mittel vorhanden sind“, ergänzt Wagner. Es liege im Ermessen der WEG, wie hoch der jährliche Betrag für die Rücklage ausfallen soll. Dies hängt auch stark vom Zustand des Gebäudes ab.

„Die Verwaltung­skosten werden individuel­l vereinbart, hierfür gibt es keine gesetzlich­en Vorgaben“, sagt Engel-Lindner. Nach einer IVD-Studie von Herbst 2015 ergibt sich deutschlan­dweit eine Spanne von etwa 15 ,5 8 Euro bis 30,81 Euro netto pro Wohneinhei­t und Monat. Der genaue Betrag hängt auch von der Zahl der Wohneinhei­ten in einem Haus ab. In der Regel findet jährlich eine Eigentümer­versammlun­g statt. Dort fällt die Entscheidu­ng über Bestellung und Vertragsve­rlängerung des Verwalters. Die Leistungen, die er erbringen muss, sowie seine Vergütung werden vertraglic­h geregelt.

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FOTO: FLORIAN SCHUH/DPA Auch bei einer Eigentumsw­ohnung müssen die laufenden Kosten einkalkuli­ert und dementspre­chend vorgesorgt werden.
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