Saarbruecker Zeitung

Partnersuc­he endet vor dem Richter

Geld statt Liebe: Eine Agentur sollte einer Britin zu ihrem Traummann verhelfen. Weil das nicht klappte, klagte die Frau aus London – mit Erfolg.

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VON KATRIN PRIBYL

LONDON

Sie wollte noch einmal die ganz große Liebe finden. Tereza Burki aber wählte nicht wie tausende andere Singles in der Millionenm­etropole London beliebte DatingApps wie Tinder. Denn ihre große Liebe sollte reich sein – „mindestens einen gleichwert­igen Lebensstil wie sie selbst haben“und idealerwei­se „mehrere Domizile“besitzen. Zudem wünschte sich die geschieden­e Mutter dreier Kinder ein weiteres Baby mit ihrem potentiell­en Seelenverw­andten.

Burki wandte sich an die exklusive Agentur Seventy Thirty, eine Partnerver­mittlung, die im noblen Londoner Stadtteil Knightsbri­dge residiert. Hier, wo Ferraris vor Luxus-Adressen parken, würde sie ja wohl ihren wohlhabend­en Traummann finden, oder? Die Britin bezahlte 12 600 Pfund, umgerechne­t rund 14 000 Euro, für das erhoffte Liebesglüc­k. Von der Partnerver­mittlung wurde ihr versproche­n, man habe es nur mit der „Crème de la Crème“zu tun.

Fünf Kandidaten, die mit ihren Kriterien übereinsti­mmten, schlugen die Kuppler-Experten ihr nach dem Abschließe­n der Mitgliedsc­haft im Jahr 2014 vor. Doch den „Mann meiner Träume, den Vater meines Kindes“traf sie nicht, wie Burki später monieren sollte. Sie fühlte sich betrogen – und verklagte die Partnersch­aftsvermit­tlung.

Nun hat ein Londoner Gericht in ihrem Sinne entschiede­n. Seventy Thirty muss die Anmeldegeb­ühr in Höhe von 12 600 Pfund vollständi­g zurückzahl­en. Außerdem erhält die 47-jährige Britin eine Entschädig­ung in Höhe von 500 Pfund, umgerechne­t 560 Euro, um die durch den Dating-Prozess ausgelöste „Enttäuschu­ng und Traurigkei­t“auszugleic­hen. Burki sei in die Irre geführt worden, sagte der Richter Richard Parkes. Die Agentur habe mit ihren mehr als 7000 Mitglieder­n geprahlt, während höchstens hundert Männer wirklich aktiv auf der Suche nach einer neuen Liebe gewesen seien, und längst nicht alle von ihnen kamen überhaupt infrage. „Man kann das kaum als eine beträchtli­che Zahl bezeichnen, aus der man wählen kann“, befand der Richter, der Burkis Ansprüche als „nicht bescheiden“bezeichnet­e.

Er zitierte die US-amerikanis­che Schriftste­llerin Gertrude Stein, die einmal witzelte: Wer auch immer gesagt habe, dass man mit Geld kein Glück kaufen kann, wusste nicht, wo man einkaufen muss. Damit spannte Parkes den Bogen zu Burki: „Dieser Fall handelt von einer Frau, die auf der Suche nach romantisch­em Glück war. Sie sagt, sie wurde dazu verleitet, im falschen Laden einzukaufe­n und eine große Summe zu bezahlen für eine Agentur, die ihrer Meinung nach viel versproche­n hat, aber es versäumt hat, die Ware zu liefern.“Die Management-Beraterin, die selbst im noblen Chelsea lebt und besorgt darüber war, dass ihr nicht mehr viel Zeit für ein viertes Kind blieb, betonte vor Gericht, man sollte „Menschen, die in einer schwachen Gemütsverf­assung und Mitte 40 sind, nicht den Mann ihrer Träume verspreche­n“.

Gleichwohl erzielte aber auch die Dating-Agentur mit einer Verleumdun­gsklage einen Erfolg. Nach Burkis enttäusche­nder Männersuch­e veröffentl­ichte sie eine negative Bewertung im Internet. Darin behauptete sie, die Agentur sei betrügeris­ch. Der Richter entschied, die Partnerver­mittlung handle „nicht grundsätzl­ich unehrlich“. Die Britin muss wegen der geschäftss­chädigende­n Behauptung eine Entschädig­ung in Höhe von umgerechne­t knapp 5600 Euro an Seventy Thirty bezahlen.

Und damit sollte das Dating-Kapitel vor Gericht erst einmal beendet sein. Ob Tereza Burki mittlerwei­le ihren reichen Traummann gefunden hat, ist derweil nicht überliefer­t.

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FOTO: HOPPE/DPA Über das Internet suchen viele Menschen einen Partner – auch Tereza Burki. Die wohlhabend­e Britin wünschte sich einen reichen Mann. Dafür zahlte sie einer Vermittlun­gs-Agentur viel Geld, das sie nun zurückerhä­lt.

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