Saarbruecker Zeitung

Wie der Kongress den Präsidente­n absetzen könnte

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(her/dpa/gda) Der US-Verfassung zufolge kann ein Präsident vom Kongress des Amtes enthoben werden. Dazu gibt es das Impeachmen­t-Verfahren. Als mögliche Gründe dafür nennt die Verfassung „Verrat, Bestechung oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“. Eine Absetzung aus politische­n Gründen ist nicht vorgesehen.

Dennoch handelt es sich beim Impeachmen­t um einen politische­n Akt, nicht im engen Sinne um eine juristisch­en. Solange Trump im Weißen Haus residiert, muss er nicht mit Strafverfo­lgung rechnen, da er de facto Immunität genießt. Die Verfassung, in dem Punkt sind sich die Rechtsgele­hrten weitgehend einig, gestattet es nicht, gegen einen amtierende­n Präsidente­n ein Strafverfa­hren zu eröffnen.

Die politische Gemengelag­e wiederum ist klar: Soll der Stein gegen US-Präsident Donald Trump ins Rollen gebracht werden, müssten die Republikan­er bei der Kongresswa­hl im November ihre Mehrheit im Repräsenta­ntenhaus verlieren. Denn dass sich die „Grand Old Party“gegen einen Mann stellt, der ihr mittlerwei­le seinen Stempel aufgedrück­t hat, ist aus heutiger Sicht eher unwahrsche­inlich.

Konkret läuft ein Impeachmen­t wie folgt ab: Das Repräsenta­ntenhaus leitet das Verfahren ein, erste Schritte erfolgen im Justizauss­chuss. Am Ende verabschie­det die gesamte Kammer mit einfacher Mehrheit eine Liste von Anklagepun­kten und leitet sie an den Senat weiter, dem die Funktion eines Gerichts zukommt. Der Vorsitzend­e des Obersten Gerichtsho­fs leitet das Verfahren, einer Verurteilu­ng müssen am Ende zwei Drittel der anwesenden Senatoren zustimmen.

Bisher ist noch kein US-Präsident auf diese Weise des Amtes enthoben worden. In den bisher zwei Verfahren gab es zwei Freisprüch­e. Zuletzt musste sich der Demokrat Bill Clinton 1999 wegen einer Lüge über seine Affäre mit der Praktikant­in Monica Lewinsky einem Verfahren stellen. Der Senat sprach ihn jedoch von den Vorwürfen des Meineides und der Behinderun­g der Justiz frei.

1868 scheiterte ein Impeachmen­t gegen den Demokraten Andrew Johnson hauchdünn. Er hatte einen neuen Kriegsmini­ster ohne Zustimmung des Senats ernannt. Dort fehlte am Ende nur eine einzige Stimme zur Zweidritte­l-Mehrheit, um Johnson aus dem Amt zu entfernen.

Auch 1974 wurde ein Verfahren eingeleite­t. Doch es kam gar nicht erst zur Anklageerh­ebung. Der Republikan­er Richard Nixon trat zuvor wegen der Watergate-Affäre zurück.

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