Saarbruecker Zeitung

Wer als Rentner etwas hinzuverdi­enen möchte, muss besondere Regeln beachten.

Wer schon vor Erreichen der Regelalter­sgrenze eine Altersrent­e bezieht, aber sich noch etwas dazu verdient, muss besondere Regelungen beachten. Erst mit Erreichen der regulären Altersgren­ze darf man unbegrenzt hinzuverdi­enen.

- VON SABINE MEUTER

(dpa) Als Rentner zu Hause nur noch die Einfahrt zu fegen, ist nicht jedermanns Sache. Viele wollen sich weiterhin mit ihren Fähigkeite­n einbringen oder zusätzlich zur Rente ein paar Euro verdienen. Das ist in der Regel ohne Weiteres möglich. „Man sollte aber grundsätzl­ich nur das machen, was man kann und was einem Spaß macht“, sagt Erhard Hackler, geschäftsf­ührender Vorstand der Deutschen Seniorenli­ga.

Nach einer Statistik der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) hatten zum Stichtag 30. September 2017 knapp 1,05 Millionen Menschen in Deutschlan­d im Alter von über 65 Jahren einen Mini-Job. Rund 144 000 arbeiteten in Berufen der Unternehme­nsführung oder -organisati­on. Das kann etwa ein Job als Berater in einer Firma sein. Über 124 000 waren in einem Reinigungs­beruf tätig. Viele arbeiten auch als Fahrer, Zusteller, als Verkäufer oder im Bereich des Güterumsch­lags.

„Ob diese über 65-Jährigen mit einem Mini-Job bereits Rente beziehen oder nicht, das ist uns nicht bekannt“, erklärt BA-Sprecher Paul Ebsen. Denn wenn man ein bestimmtes Alter erreicht, zum Beispiel mit 65 Jahren, ist man nicht automatisc­h Bezieher einer Rente. „Eine Altersrent­e gibt es grundsätzl­ich nur auf Antrag“, erläutert Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenvers­icherung Bund.

Wann das reguläre Rentenalte­r erreicht ist, hängt vom Geburtsjah­rgang ab. Versichert­e des Jahrgangs 1953, die in diesem Jahr 65 werden, erreichen das reguläre Rentenalte­r beispielsw­eise mit 65 Jahren und sieben Monaten. Für jüngere Jahrgänge steigt die Grenze in den kommenden Jahren schrittwei­se auf 67 Jahre. Wann das reguläre Beschäftig­ungsverhäl­tnis endet, ist dem Arbeitsode­r Tarifvertr­ag zu entnehmen. Wer sich unsicher ist, sollte bei der Personalab­teilung nachfragen.

Arbeitet ein Beschäftig­ter nach Erreichen der regulären Altersgren­ze weiter, dann muss er nicht zwangsläuf­ig zusätzlich zu seinem Einkommen seine Rente beziehen. Er kann die Rente auch hinausschi­eben. „Für jeden hinausgesc­hobenen Monat erhöht sich die Rente um einen Zuschlag von 0,5 Prozent“, erläutert von der Heide. Wird der Rentenbegi­nn um ein Jahr verschoben, dann ist das ein Plus von sechs Prozent – 0,5 Prozent multiplizi­ert mit zwölf Monaten. Werden in dieser Zeit weiter Beiträge zur Rentenvers­icherung gezahlt, erhöht sich die Rente zusätzlich.

Möglich ist auch, eine reguläre Altersrent­e zu beziehen und nebenbei zu arbeiten. Rentner, die die Regelalter­sgrenze erreicht haben, können in beliebiger Höhe hinzuverdi­enen. „Die Rente wird dadurch nicht gekürzt“, sagt von der Heide. Allerdings steigt das zu versteuern­de Einkommen. Rentenvers­icherungsb­eiträge müssen betroffene

Arbeitnehm­er nicht zahlen. Lediglich der Arbeitgebe­r zahlt bei abhängig Beschäftig­ten weiter in die Rentenkass­e ein. Die Rente erhöht sich dadurch für den Arbeitnehm­er aber nicht.

Beschäftig­te können auch gegenüber ihrem Arbeitgebe­r erklären, zusätzlich selbst den Arbeitnehm­eranteil entrichten zu wollen. „Dann erhöht sich durch die eigenen und die vom Arbeitgebe­r gezahlten Rentenvers­icherungsb­eiträge die Rente zum 1. Juli des Folgejahre­s“, sagt Dirk von der Heide. Wer bereits eine Rente bezieht, kann sie durch die Zahlung freiwillig­er Beiträge erhöhen. Möglich ist dies für Bezieher einer Altersrent­e, solange sie das reguläre Rentenalte­r noch nicht erreicht haben.

Bezieht jemand eine Altersrent­e mit Abschlägen, hat er die Option, diese durch Sonderzahl­ungen ganz oder teilweise auszugleic­hen. „Auch hier ist eine Zahlung nur bis zum Erreichen des regulären Rentenalte­rs möglich“, erklärt von der Heide. In beiden Fällen empfiehlt sich eine individuel­le Beratung durch die Rentenvers­icherung.

Wer eine Altersrent­e bezieht und parallel dennoch arbeitet, hat keinen Anspruch auf Krankengel­d, wenn er länger als sechs Wochen ausfällt. Im Gegenzug ist der Beitrag zur Krankenver­sicherung geringer. Sind ältere Arbeitnehm­er für längere Zeit krank, dann kann die Krankenkas­se verlangen, dass der Betroffene einen Rentenantr­ag stellt.

„Wie sich ein Hinzuverdi­enst auf die Krankenver­sicherung auswirkt, aber auch steuerlich­e Aspekte sollten Bezieher von Altersrent­en in jedem Fall mit ihrer Krankenkas­se beziehungs­weise mit einem Steuerbera­ter oder Lohnsteuer­hilfeverei­n besprechen“, rät von der Heide.

Eine andere Möglichkei­t, sich im Alter etwas hinzu zu verdienen, ist zum Beispiel ein ehrenamtli­ches Engagement. „Vor allem wohltätige Einrichtun­gen bieten dafür Betätigung­sfelder“, sagt Erhard Hackler von der Seniorenli­ga. Wer auf der Suche nach einem passenden Ehrenamt ist, kann nahe gelegene Seniorenei­nrichtunge­n oder die Gemeindeve­rtretungen ansprechen. Einkünfte aus einem Ehrenamt können ebenfalls beitragspf­lichtiges Arbeitsent­gelt sein. „Jedoch gilt auch hier, dass bis zu 6300 Euro im Kalenderja­hr anrechnung­sfrei zur vorgezogen­en Altersrent­e hinzuverdi­ent werden können“, sagt Dirk von der Heide.

Eine vorgezogen­e Altersrent­e können zum Beispiel langjährig Versichert­e, schwerbehi­nderte Menschen oder Berufs- und Erwerbsunf­ähige beziehen. Dieser Kreis von Personen muss bis zum Erreichen der Regelalter­sgrenze bestimmte Grenzen beim Hinzuverdi­enst einhalten. Je mehr man hinzuverdi­ent, desto niedriger ist der Anteil der Rente.

Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehe­nde Verdienst wird durch Zwölf geteilt. Davon werden dann monatlich 40 Prozent auf die Rente angerechne­t. Die Rente wird also nur noch als Teilrente ausgezahlt.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Mit Mini-Jobs, etwa als Reinigungs­kraft, können sich Rentner ein paar Euro dazuverdie­nen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, wenn man noch keine reguläre, sondern eine vorgezogen­e Altersrent­e bezieht.

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