Saarbruecker Zeitung

Mehr Saarländer bekommen Hilfe nach Starkregen

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(ko) Die Landesregi­erung hat beschlosse­n, die Liste der Hilfeempfä­nger nach den Starkregen im Mai und Juni dieses Jahres zu erweitern. Außerdem hat der Ministerra­t die Antragsfri­st für alle Schadensme­ldungen der bisherigen und der jetzt neu aufgenomme­nen Gebiete laut Finanzmini­sterium bis zum 30. September verlängert.

Betroffene können sich an ihre Gemeinde oder den zuständige­n Landkreis wenden. „Die hohe Anzahl bereits vorliegend­er Anträge und Anfragen auf Soforthilf­e macht deutlich, dass es einen hohen Hilfebedar­f gibt. Damit können wir zumindest einen kleinen finanziell­en Beitrag zur Linderung der Notlage leisten“, erklärte Saar-Finanzmini­ster Peter Strobel (CDU). Folgende Gebiete wurden laut Finanzmini­sterium zusätzlich auf die Liste der Schadensge­biete aufgenomme­n: – Für das Schadenser­eignis vom 31.

Mai auf den 1. Juni 2018: Die Ortsteile St. Ingbert-Hassel, Rentrisch und Oberwürzba­ch sowie Kleinblitt­ersdorf-Sitterswal­d.

– Für das Schadenser­eignis am 9.

Juni 2018: Die Ortsteile Bebelsheim und Bliesmenge­n-Bolchen der Gemeinde Mandelbach­tal.

– Für das Schadenser­eignis am 11. Juni 2018: Die Ortsteile Lebach (Stadt), Aschbach, Gresaubach, Thalexweil­er, Steinbach (Stadt Lebach) und Landsweile­r in der Gemeinde Lebach. Heusweiler-Holz und alle Ortsteile der Gemeinden Schmelz, Eppelborn, Wadern und Weiskirche­n sowie der Ortsteil Namborn-Furschweil­er.

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