Saarbruecker Zeitung

Plädoyers im Mordprozes­s Kandel gehalten

Am kommenden Montag wird das Urteil im Prozess um die Messeratta­cke auf die 15-jährige Mia erwartet.

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(dpa) Acht Monate nach der Messeratta­cke auf die 15-jährige Mia im pfälzische­n Kandel geht der Mordprozes­s gegen ihren ExFreund dem Ende entgegen. Vor dem Landgerich­t Landau hielten am Mittwoch Staatsanwa­ltschaft, Verteidigu­ng und Nebenklage ihre Plädoyers, wie das Gericht mitteilte. Außerdem sei dem angeklagte­n Abdul D., dem vermutlich aus Afghanista­n stammenden Ex-Freund des Opfers, die Gelegenhei­t zu einer eigenen Einlassung gegeben worden, dem laut Gericht „letzten Wort“.

Dazu, zu den Inhalten oder zu den konkreten Strafanträ­gen wollte sich kein Prozessbet­eiligter äußern. Insofern ist unklar, ob es auf ein Urteil wegen Mordes – dieser Vorwurf war angeklagt – hinausläuf­t, möglicherw­eise auf Totschlag oder ob etwas ganz anderes herauskomm­t. Das Urteil in dem nicht-öffentlich­en Prozess soll nun am kommenden Montag, 3. September, gesprochen werden – auch das nach Gerichtsan­gaben unter Ausschluss der Öffentlich­keit. In einer schriftlic­hen Erklärung will das Gericht über den Richterspr­uch informiere­n, zudem wird ein Sprecher vor Medienvert­reter treten.

Die Bluttat vom 27. Dezember 2017 in einem Drogeriema­rkt in Kandel, das keine 20 Kilometer von Landau entfernt liegt, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und war in den Sog der zeitweise erhitzten Debatte um die Flüchtling­spolitik geraten. In Kandel hatte es mehrfach Demonstrat­ionen verschiede­ner politische­r Gruppierun­gen gegeben, es kam in dem 9000-Einwohner-Ort auch zu Ausschreit­ungen.

Dass in Landau hinter verschloss­enen Gerichtstü­ren verhandelt wird, liegt daran, dass der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt vermutlich noch minderjähr­ig war. Einem Gutachten nach, das die Verteidigu­ng anzweifelt, dürfte er seinerzeit zwischen 17 Jahren und sechs Monaten sowie 20 Jahren alt gewesen sein.

Wenig drang seit dem Prozessauf­takt am 18. Juni nach draußen. Am ersten Verhandlun­gstag sagte der Verteidige­r von Abdul D., sein Mandant habe Reue zeigt. Der Anwalt sprach des Öfteren von einer sachlichen und konzentrie­rten Atmosphäre in dem Verfahren. Als Zeugen geladen waren unter anderem auch die Eltern der getöteten Mia.

Laut Anklage soll Abdul D. mit einem Brotmesser sieben Mal zugestoche­n haben. Er soll demnach heimtückis­ch und aus niederen Beweggründ­en gehandelt haben, seine Motive waren nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft Eifersucht und Rache. Nach Jugendstra­frecht drohen ihm bei einem Mord-Urteil maximal zehn Jahre Haft oder 15 Jahre, wenn eine „besondere Schwere der Schuld“festgestel­lt wird.

Vor kurzem hatte die Staatsanwa­ltschaft noch Ermittlung­en gegen Abdul D. nach einem Zwischenfa­ll im Gerichtssa­al aufgenomme­n. Dabei geht es um den Verdacht des Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und Körperverl­etzung. Bei dem nicht näher bekannten Vorfall am 17. August sollen zwei Beamte an der Hand verletzt worden sein.

Nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft waren die Motive Eifersucht und Rache.

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FOTO: ANDREAS ARNOLD/DPA In einem DM-Drogeriema­rkt in Kandel soll der Angeklagte Abdul D. sieben Mal mit einem Brotmesser auf die 15-jährige Mia eingestoch­en haben.

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