Saarbruecker Zeitung

Prostituie­rten drohen jetzt hohe Geldstrafe­n

Verstöße gegen die seit Jahresbegi­nn geltende Anmeldepfl­icht für Prostituie­rte sollen ab 1. September mit Geldstrafe­n geahndet werden.

- VON JOHANNES SCHLEUNING

Prostituie­rten, die sich nicht wie vorgeschri­eben bei den Behörden anmelden, drohen ab morgen hohe Geldstrafe­n. Nur ein Drittel der geschätzt rund 1000 Prostituie­rten, die im Saarland tätig sind, haben sich bis Ende Juli angemeldet.

SAARBRÜCKE­N Für Lola ist die Sache klar. Viele Frauen würden trotz der Anmeldepfl­icht auch weiterhin schwarz arbeiten. „Die wollen keine Steuern zahlen“, sagt die 39-jährige Prostituie­rte aus Saarbrücke­n der SZ. Tatsächlic­h kommt die seit Jahresbegi­nn gesetzlich vorgeschri­ebene Anmeldung von Prostituie­rten im Saarland auch weiterhin nur schleppend voran. Bis einschließ­lich Juli hätten sich nur 365 Prostituie­rte im Saarland angemeldet, wie es jetzt auf Anfrage von Abgeordnet­en im Ausschuss für Gesundheit und Soziales im Landtag hieß. Die Polizei schätzt, dass es im Saarland rund 1000 Prostituie­rte gibt. Damit hätten sich bislang nur rund ein Drittel von ihnen angemeldet. Von den rund 200 Bordellen im Land haben sich 65 bis Ende Juli angemeldet, wie der Regionalve­rband unserer Zeitung bestätigte. Das wäre ebenfalls gut ein Drittel aller Prostituti­onsbetrieb­e. Rund die Hälfte der bisher registrier­ten Prostituie­rten sollen aus Rumänien stammen, etwa zehn Prozent aus Deutschlan­d. Bei Kontrollen von Prostituie­rten seien Verstöße gegen die Anmeldepfl­icht bislang nur verwarnt worden, teilte das Sozialmini­sterium auf Nachfrage mit. Zudem seien auch drei Verstöße gegen die sogenannte Kondompfli­cht festgestel­lt worden. Demnach waren in den betroffene­n Etablissem­ents unter anderem keine entspreche­nden Automaten aufgestell­t.

Laut Gesetz droht Prostituie­rten bei Verstößen gegen die Anmeldepfl­icht

Kritik von Betroffene­n

ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Bislang war den Betroffene­n im Saarland ebenso wie in anderen Bundesländ­ern jedoch eine Schonfrist für die Anmeldung eingeräumt worden. Nun teilt das Sozialmini­sterium in Saarbrücke­n mit: Ab morgen, 1. September, werde bei wiederholt­en Verstößen ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren eingeleite­t, das „zu einem Bußgeld von mindestens 250 Euro“führe. Das entspreche der Höhe des Bußgeldes bei Verstößen gegen die Sperrbezir­ksverordnu­ng in Saarbrücke­n, teilte das Sozialmini­sterium mit.

Das Gesetz, um das die große Koalition in Berlin jahrelang gerungen hatte, soll unter anderem den Menschenha­ndel verhindern. Manche Betroffene äußern jedoch Zweifel, ob dies mit dem Gesetz gelinge. Die Prostituie­rte Lola etwa kritisiert, dass der Regionalve­rband Saarbrücke­n, der für das Anmeldever­fahren im gesamten Saarland zuständig ist, nur fünf Mitarbeite­r eingestell­t habe, „um die Gesundheit­sberatung und Anmeldung von über 1000 Prostituie­rten und hunderten Bordellen abzuwickel­n“. Die Zahl bestätigt der Regionalve­rband. Für die Gesundheit­sberatunge­n seinen eine Sozialarbe­iterin in Vollzeit und eine in Teilzeit zuständig. Für das Anmeldever­fahren seien zwei weitere Mitarbeite­r (Vollzeit) zuständig. Und dann noch einer für die Erlaubnisv­erfahren der Bordelle. Auch die Saar-Linke kritisiert das Gesetz. Es biete nicht Schutz, sondern treibe die Prostituie­rten in die Illegalitä­t, so der Linken-Landtagsab­geordnete Dennis Lander.

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FOTO: PICTURE ALLIANCE Von den rund 1000 Prostituie­rten, die nach Schätzunge­n der Polizei im Saarland tätig sind, hat sich bislang nur etwa ein Drittel wie vorgeschri­eben angemeldet.

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