Saarbruecker Zeitung

Wärme von einer geliehenen Heizung

Ist die alte Heizung kaputt, muss die nächste nicht unbedingt gleich gekauft werden. Es gibt auch Angebote für Anlagen zur Miete.

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um den Einbau und die Wartung. Er übernimmt sogar die Gebühren für den Schornstei­nfeger. Und bei einer Störung steht ein 24-Stundendie­nst parat. Anbieter verkaufen diese Dienstleit­ungen als Rundum-Sorglos-Paket.

Doch auf dem Markt tun sich die Anbieter mit solchen Verspreche­n schwer. Es gebe „zur allgemeine­n Marktentwi­cklung bei Privatkund­en derzeit keine belastbare­n aktuellen Zahlen“, teilt Isabell Bilger vom Verband für Energie- und Wasserwirt­schaft in Stuttgart mit. Sie bekommt aus den Mitgliedsu­nternehmen aber Rückmeldun­gen, die „einen eher stagnieren­den Markt“aufzeigen.

Die Versorger führen die Zurückhalt­ung der Kunden auf die niedrigen Zinsen und Energiekos­ten zurück, erklärt Bilger. Zudem sei es für die Versorger schwierig, kooperatio­nswillige Handwerksb­etriebe zu finden, da deren Auftragsbü­cher ohnehin voll seien. Frank Ebisch vom Zentralver­band Sanitär Heizung Klima in St. Augustin bei Bonn ist ähnlich kritisch: „Privatkund­en wollen Herr ihrer Heizung und ihres Hauses sein.“Er vermutet, Verbrauche­r fürchteten, im Winter an der kalten Heizung zu sitzen, weil der Anbieter seine Verspreche­n nicht einhalten oder gar insolvent werden könne.

Das Contractin­g ist kein neues Modell. Das Hauptgesch­äft machen die Versorger aber mit Wohnungsba­ugesellsch­aften und anderen Unternehme­n, die viel Wärmeenerg­ie benötigen. Sie erhalten statt einer Heizung meistens ein eigenes Blockheizk­raftwerk (BHKW), das zusätzlich Strom erzeugt.

Aber seit es möglich ist, BHKWs in der Größe einer Waschmasch­ine herzustell­en, kommen auch Einfamilie­nund kleinere Mehrfamili­enhäuser dafür infrage. Sie liefern ein bis 20 Kilowatt Leistung. Im Privatbere­ich sind allerdings Gasbrennwe­rtheizunge­n die am häufigsten installier­ten Anlagen. Sie decken einen Leistungsb­ereich von zwei bis 100 Kilowatt ab. Die Unternehme­n nutzen das Contractin­g auch, um darüber neue Technologi­en in den Markt zu bringen. Dazu zählen Brennstoff­zellenheiz­ungen, für die es laut Verband für Energie- und Wasserwirt­schaft aktuell eine wachsende Nachfrage gibt.

Die Verträge werden mit dem Eigentümer einer Immobilie in der Regel über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlos­sen. Je nach den Bedingunge­n kann der Kunde nach Vertragsen­de die Heizung kostenlos oder zum Restwert übernehmen. Es gilt die Regel: Je niedriger die Contractin­g-Rate, umso höher ist der Rückkaufwe­rt der Anlage.

Carla Groß, Referatsle­iterin Energie bei der Verbrauche­rzentrale Sachsen, sieht die Angebote mit Skepsis. Den Profit mache in erster Linie der Anbieter. Vor allem sollten Immobilien-Besitzer auf die Vertragsbe­dingungen zum Ende der Laufzeit schauen: „Die Anlage ist dann sicher zum Teil schon abbezahlt, aber sie gehört dem Vertragsne­hmer trotzdem nicht.“

Vorteile sieht Groß für Vermieter: Sie müssen sich nicht um die Heizung kümmern und können die Mehrkosten über die Heizkosten­abrechnung direkt an die Mieter durchleite­n.

Trotzdem schränkt sie ein: Da der Wärmepreis weitgehend fix ist, könnten Verbrauche­r auf sinkende Energiepre­ise nicht reagieren. Dabei sind nach ihrer Erfahrung Mieter besonders im Nachteil, da sie bezahlen müssten, ohne den Vertrag mitbestimm­en zu können.

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FOTO: JENS BÜTTNER/DPA-ZENTRALBIL­D Für eine warme Wohnung ist normalerwe­ise erst einmal eine Großinvest­ition in die Heizung nötig. Doch einige Unternehme­n bieten beim Heizungska­uf Verträge auf Miet- oder Leasing-Basis.

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