Wärme von einer geliehenen Heizung
Ist die alte Heizung kaputt, muss die nächste nicht unbedingt gleich gekauft werden. Es gibt auch Angebote für Anlagen zur Miete.
um den Einbau und die Wartung. Er übernimmt sogar die Gebühren für den Schornsteinfeger. Und bei einer Störung steht ein 24-Stundendienst parat. Anbieter verkaufen diese Dienstleitungen als Rundum-Sorglos-Paket.
Doch auf dem Markt tun sich die Anbieter mit solchen Versprechen schwer. Es gebe „zur allgemeinen Marktentwicklung bei Privatkunden derzeit keine belastbaren aktuellen Zahlen“, teilt Isabell Bilger vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft in Stuttgart mit. Sie bekommt aus den Mitgliedsunternehmen aber Rückmeldungen, die „einen eher stagnierenden Markt“aufzeigen.
Die Versorger führen die Zurückhaltung der Kunden auf die niedrigen Zinsen und Energiekosten zurück, erklärt Bilger. Zudem sei es für die Versorger schwierig, kooperationswillige Handwerksbetriebe zu finden, da deren Auftragsbücher ohnehin voll seien. Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in St. Augustin bei Bonn ist ähnlich kritisch: „Privatkunden wollen Herr ihrer Heizung und ihres Hauses sein.“Er vermutet, Verbraucher fürchteten, im Winter an der kalten Heizung zu sitzen, weil der Anbieter seine Versprechen nicht einhalten oder gar insolvent werden könne.
Das Contracting ist kein neues Modell. Das Hauptgeschäft machen die Versorger aber mit Wohnungsbaugesellschaften und anderen Unternehmen, die viel Wärmeenergie benötigen. Sie erhalten statt einer Heizung meistens ein eigenes Blockheizkraftwerk (BHKW), das zusätzlich Strom erzeugt.
Aber seit es möglich ist, BHKWs in der Größe einer Waschmaschine herzustellen, kommen auch Einfamilienund kleinere Mehrfamilienhäuser dafür infrage. Sie liefern ein bis 20 Kilowatt Leistung. Im Privatbereich sind allerdings Gasbrennwertheizungen die am häufigsten installierten Anlagen. Sie decken einen Leistungsbereich von zwei bis 100 Kilowatt ab. Die Unternehmen nutzen das Contracting auch, um darüber neue Technologien in den Markt zu bringen. Dazu zählen Brennstoffzellenheizungen, für die es laut Verband für Energie- und Wasserwirtschaft aktuell eine wachsende Nachfrage gibt.
Die Verträge werden mit dem Eigentümer einer Immobilie in der Regel über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Je nach den Bedingungen kann der Kunde nach Vertragsende die Heizung kostenlos oder zum Restwert übernehmen. Es gilt die Regel: Je niedriger die Contracting-Rate, umso höher ist der Rückkaufwert der Anlage.
Carla Groß, Referatsleiterin Energie bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sieht die Angebote mit Skepsis. Den Profit mache in erster Linie der Anbieter. Vor allem sollten Immobilien-Besitzer auf die Vertragsbedingungen zum Ende der Laufzeit schauen: „Die Anlage ist dann sicher zum Teil schon abbezahlt, aber sie gehört dem Vertragsnehmer trotzdem nicht.“
Vorteile sieht Groß für Vermieter: Sie müssen sich nicht um die Heizung kümmern und können die Mehrkosten über die Heizkostenabrechnung direkt an die Mieter durchleiten.
Trotzdem schränkt sie ein: Da der Wärmepreis weitgehend fix ist, könnten Verbraucher auf sinkende Energiepreise nicht reagieren. Dabei sind nach ihrer Erfahrung Mieter besonders im Nachteil, da sie bezahlen müssten, ohne den Vertrag mitbestimmen zu können.